Meerbusch 80 Hektar neue Gewerbefläche für Meerbusch

Meerbusch · Bezirksregierung erklärt, dass auch Krefeld die Flächen als "interkommunales Gewerbegebiet" nutzen kann

 Der Entwurf des neuen Regionalplans sieht das "interkommunale Gewerbegebiet" nur auf Meerbuscher Stadtgebiet vor. Für Meerbusch eine wichtige Nachricht: Seit Jahren hat die Stadt kaum noch freie Gewerbeflächen.

Der Entwurf des neuen Regionalplans sieht das "interkommunale Gewerbegebiet" nur auf Meerbuscher Stadtgebiet vor. Für Meerbusch eine wichtige Nachricht: Seit Jahren hat die Stadt kaum noch freie Gewerbeflächen.

Foto: Brefort

Die Bezirksregierung Düsseldorf sieht keinen Bedarf für ein Drei-Städte-Gewerbegebiet im Bereich der A 44 auf den Flächen der Städte Krefeld, Meerbusch und Willich. Dies teilte eine Sprecherin der Behörde jetzt auf Anfrage mitgeteilt. Wie unsere Zeitung berichtete, ist das von Krefeld und Meerbusch gewünschte "interkommunale Gewerbegebiet" nur auf einer Fläche von 80 Hektar auf Meerbuscher Gebiet südlich der A44 im Regionalplan-entwurf vorgesehen. Dabei hatten sich zuvor die Räte in Meerbusch, Krefeld und Willich für ein Drei-Städte-Gewerbegebiet ausgesprochen. Allerdings gab es in Willich zuletzt Vorbehalte gegen das Gewerbegebiet.

Die Bezirksregierung teilte nun mit, dass das Meerbuscher Gewerbegebiet weiterhin ein "interkommunales Gewerbegebiet" sein könne, nur eben mit Lage auf Meerbuscher Stadtgebiet. Perspektivisch hält die Bezirksregierung auch eine Erweiterung des Gewerbegebiets auf Krefelder Stadtgebiet für möglich: "Aktuell und in Hinblick auf die nächsten zehn bis 20 Jahre ist die Entwicklung des Standortes in der jetzigen Größenordnung plausibel. Über eine weitere Entwicklung wird man dann entscheiden müssen, wenn der Standort gut läuft. Es liegt an den beteiligten Städten, in den nächsten Jahren den Bereich südlich der Autobahn erfolgreich zu entwickeln", so die Sprecherin. Der Regionalplan habe zur Aufgabe, eine "bedarfsgerechte Siedlungs- und Gewerbeentwicklung" zu ermöglichen, um den Zielen der Wirtschaftsentwicklung in allen Kommunen gerecht zu werden. Aufgrund der bestehenden Reserven in der Region sei ein Gewerbegebiet in der vorgesehenen Größenordnung bedarfsgerecht, so die Sprecherin. Aufgrund des interkommunalen Charakters sei das Gewerbegebiet sogar großzügig geschnitten. Ein doppelt oder dreifach so großes Gewerbegebiet übersteige die regionalen Bedarfe.

(sep/mrö)
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