Meerbusch Altersarmut: Mehr Senioren betroffen

Meerbusch · Die Zahl der Alten, die aufgrund zu geringer Einkünfte auf Grundsicherung angewiesen sind, ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Stadt hat gemerkt, dass Ältere die Scheu überwinden, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.

Wovon soll ich die nächste Heizkostenrechnung zahlen? Wie kann ich dem Enkel ein Geburtstagsgeschenk kaufen? Fragen, die sich auch immer mehr Meerbuscher Senioren über 65 stellen. Ihre Rente reicht hinten und vorne nicht. Miete, Strom, Heizöl oder Gas sind in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Letzer Ausweg: Der Gang zum Amt, den immer mehr Meerbuscher Senioren antreten.

Der Staat bietet für Rentner mit zu geringem Einkommen die sogenannte "Grundsicherung" an. Die ist genau so hoch wie das Arbeitslosengeld II, das im Volksmund auch "Hartz IV" genannt wird. Die Leistung für Alleinstehende beträgt 382 Euro im Monat, für Ehepaare sind es 690 Euro.

Die Meerbuscher Fallzahlen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, erfuhren jetzt die Mitglieder des Sozialausschusses. Waren es im Jahr 2008 noch 243 Personen im Leistungsbezug für die Grundsicherung im Alter, sind es 2013 bereits 333 Personen. Dies entspricht einem Anstieg um etwa 37 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Ursachen für den Anstieg ist laut Stadt unter anderem die demografische Entwicklung. Im Jahr 2012 waren knapp 22 Prozent der 55 000 Einwohner Meerbuschs über 66 Jahre alt. Tendenz: stark steigend. Bis 2030 werden es aktuellen Voraussagen zufolge fast 30 Prozent sein. Dazu kommt: Immer mehr Menschen mit sogenannten "gebrochenen Erwerbsbiografien" gehen in Rente. Phasen von Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne und dauerhaft geringfügige Beschäftigungen sind für sinkende Bezüge bei Neurentnern verantwortlich. Ebenso eine nur geringe oder keine Altersvorsorge bei vielen ehemaligen Selbstständigen.

Doch infolge des gestiegenen Kostendrucks überwinden die Senioren zunehmend die Scheu, die ihnen zustehenden Leistungen auch in Anspruch zu nehmen, so die Stadt. Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung setzt sich aus Personen zusammen, die nur über geringe oder keine Rentenansprüche verfügen oder nur auf gesetzliche Altersrente angewiesen sind. Vermögen dürfen Alleinstehende nur bis zu einer Höhe von 2600 Euro haben, bei Paaren beträgt der Satz 3214 Euro. In der Regel wird bei der Grundsicherung nicht auf das Vermögen von Verwandten zurückgegriffen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Verdienen Sohn oder Tochter mehr 100 000-Euro im Jahr, müssen sie zahlen. Grundsicherung erhalten allerdings nicht nur Bürger im Rentenalter, sondern auch Personen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind, weil sie aufgrund einer schweren Krankheit nicht mehr arbeiten können. Die Fallzahlen sind in Meerbusch in den vergangenen fünf Jahren um 49 Prozent gestiegen.

Das Thema Altersarmut wird die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis in den kommenden Jahren immer mehr beschäftigen. Das Pestel-Institut prognostizierte schon vor Jahren eine Verdopplung der Anzahl der Rentner mit Anspruch auf Grundsicherung bis zum Jahr 2020. Mit sinkenden Renten ergeben sich neue Probleme. Denn die Senioren können sich dann nur noch 30 bis 40 Quadratmeter große Wohnungen leisten. Davon gibt es jetzt schon in Meerbusch viel zu wenige.

(RP)
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