Bahnunterführung Osterath Baubeginn im Jahr 2019 wird wahrscheinlicher

Meerbusch · Der Bau der Bahnunterführung in Osterath soll nun doch bereits im Jahr 2019 beginnen - und nicht im Jahr 2020. Mitte nächsten Jahres soll die dazu erforderliche "Eisenbahnkreuzungsvereinabrung" von allen Projektbeteiligten unterzeichnet werden.

 Im Jahr 2019 könnte der Bau der Unterführung beginnen.

Im Jahr 2019 könnte der Bau der Unterführung beginnen.

Foto: Stadt

Das ist das Ergebnis eines Gesprächs, das Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage (CDU) am Donnerstag mit dem Leiter der Straßen.NRW-Regionalniederlassung Niederrhein, Gerhard Decker, im Rathaus geführt hat.

Vor dem Hintergrund der laufenden Weiterentwicklung des Stadtteils Osterath hatte Mielke-Westerlage nochmals das hohe Interesse der Stadt an einem baldmöglichen Baubeginn erläutert. Gerhard Decker sicherte zu, dass es Ziel des Landesbetriebes Straßen sei, bis Mitte nächsten Jahres eine konkrete Bauwerksplanung vorzulegen und die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die notwendigen organisatorischen und personellen Ressourcen dafür würden im Landesbetrieb bereitgestellt.

Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage nahm die Botschaft mit großer Freude auf: "Ich bin glücklich, dass es nun endlich mit einer positiveren zeitlichen Perspektive weitergeht. Wir haben - wenn alles läuft, wie geplant - ein Jahr Zeit gewonnen. Für Osterath ist der Bau der Unterführung unerlässlich." Immerhin liefen die Planungen - mehr oder minder intensiv - schon seit über 30 Jahren, der Planfeststellungsbeschluss für das Großprojekt sei schon seit dem Jahr 2007 bestandskräftig. Weitere Verzögerungen seien gegenüber dem Bürger nicht vertretbar.

Mielke-Westerlage hatte im Vorfeld beim Landesbetrieb darauf gedrängt, die Erstellung der so genannten "Ausführungsplanung" zu beschleunigen. Dann könne sich auch die Deutsche Bahn AG der lang ersehnten Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung nicht länger verschließen. Mit dem Landesbetrieb soll nun auch konkreter diskutiert werden, wie die Baulast der neuen Straßen, Rampen, Rad- und Fußgängerunterführungen im Bereich der Meerbuscher- und Strümper Straße sowie in der neuen zentralen Unterführung zwischen der Stadt Meerbusch und dem Land NRW geregelt werden sollen. Nur so werde Klarheit geschaffen, wer welche Kosten zu tragen hat.

(mrö)
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