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Meerbusch "Bauhof-Vergabe": Bewerber schaltet Landrat ein

Meerbusch · Entwickler Joachim Grunsch fordert, dass das Projekt nochmals neu ausgeschrieben wird.

Seit gestern sind im Technischen Dezernat an der Wittenberger Straße 21 die drei erstplatzierten Bieter-Entwürfe zur Bebauung und Neugestaltung des alten Bauhofgeländes an der Moerser Straße in Büderich zur Besichtigung ausgestellt. Die Stadtplanerinnen Kirsten Steffens und Petra Fischer stehen Interessenten als Ansprechpartnerinnen mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung. Am Samstag, 21. Januar, 10 bis 13 Uhr, sind die Entwürfe auch im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes am Dr.-Franz-Schütz-Platz zu sehen. Dort steht dann der Technische Beigeordnete Michael Assenmacher Rede und Antwort.

Derweil sind die Irritationen um die Vergabe für das Gelände nach wie vor nicht aufgeklärt. Joachim Grunsch, geschäftsführender Gesellschafter der G.I.C. GmbH und Mitbewerber beim Investorenwettbewerb, hat mittlerweile den Landrat in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde eingeschaltet. In dem Schreiben wird Hans-Jürgen Petrauschke gebeten, tätig zu werden, da nach Meinung der G.I.C. und auch anderer Bewerber "kein faires Auswahlverfahren stattgefunden hat". Um ein "Geschmäckle" zu vermeiden, müsse das Projekt erneut - also zum dritten Mal - ausgeschrieben werden, fordert Grunsch.

Zur Erinnerung: Am 15. Dezember hatte der Stadtrat den Sieger des Investorenwettbewerbs für die Bebauung des Areals bestimmt. Ein beteiligtes Architektenbüro verkündete den ersten Platz aber bereits am 31. Oktober im Internet. Wie es zu diesem "Informationsleck" kommen konnte, kann auch Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage nicht aufklären. Die Verärgerung der Bewerber sei nachvollziehbar, schreibt die Verwaltungschefin in einem Antwortbrief an Grunsch. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Architekturbüro sei aber noch keine Entscheidung getroffen gewesen. Das, sagt Mielke-Westerlage, sei erst am 6. Dezember im Planungsausschuss und final im Rat geschehen. Zur Vorbereitung der Ausschussentscheidung habe eine Findungskommission die Entwürfe beurteilt. In dieser, sagt die Bürgermeisterin, hätten zwar Vertreter der Fraktionen gesessen, nicht aber der als Sachkundiger Bürger im Meerbuscher Rat tätige geschäftsführender Gesellschafter des besagten Architektenbüros.

Maßgeblich für die Bewertung der Entwürfe durch die Findungskommission war eine Matrix, nach der 30 Prozent der Gesamtbewertung durch den Kaufpreis, weiter 30 durch die Zuschlagskriterien des sozialen Wohnungsbaus und 40 Prozent durch die städtebauliche Qualität bestimmt wurden. Unabhängig von der Bewertung der Kommission, sagt Mielke-Westerlage, seien Ausschuss und Rat in der Entscheidung aber frei gewesen. Eine mangelhafte Entscheidung oder gar Wettbewerbsverzerrung sehe sie nicht.

(juha)
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