Meerbusch Behindertenheim soll 2015 fertig werden

Meerbusch · Am Kamperweg 27 in Osterath baut die evangelische Stiftung Hephata ein Wohnheim für Behinderte. Im Frühjahr 2015 sollen die neuen Bewohner einziehen können. Insgesamt zwölf Personen sollen in zwei Wohneinheiten unterkommen

 Am Kamperweg in Osterath entsteht derzeit der Rohbau des Hephata-Heims.

Am Kamperweg in Osterath entsteht derzeit der Rohbau des Hephata-Heims.

Foto: Ulli Dackweiler

Von den Einwänden der Anwohner des Kamperwegs in Osterath hat sich die evangelische Stiftung Hephata nicht beeindrucken lassen. Der Bau des Gebäudes eines Privatinvestors hat bereits begonnen, der Rohbau ist fast fertig. Bis Februar 2015 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein, damit die zwölf Menschen mit Behinderung spätestens im Frühjahr 2015 einziehen können.

Auf dem rund 2800 Quadartmeter großen Grundstück entsteht ein zweigeschossiger Neubau, in dem die Bewohner zukünftig in zwei Wohneinheiten leben werden. Vier von ihnen sind auf einen Rollstuhl angewiesen. Zusätzlich wird es einen Raum für die drei Betreuer geben. Das entstehende Gebäude ist neun Meter hoch und hat eine Fläche von 24 x 15 Meter.

Und genau die Größe des Gebäudes passte den Anwohnern des Kamperwegs nicht. Das Gebäude sei zu wuchtig und zu groß, bemängelten sie die Planung. "Zudem ist das Grundstück ihrer Meinung nach nicht gut genug für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung", sagt Dieter Kalesse, Sprecher der Mönchengladbacher Hephata-Stiftung. "Das ist natürlich lächerlich, da wir mit unserer Stiftung nur das Beste für Menschen mit Behinderung wollen. Aus dem Grund entsteht auch gerade das Haus, das unter anderem junge Erwachsene aufnehmen soll, die derzeit noch in zu kleinen Jugendzimmern wohnen."

Die Anwohner des Kamperwegs hingegen ließen sich nicht beirren. Nachdem die Stadt die Baugenehmigung erteilt hatte, reichten sie im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgerichts in Düsseldorf eine Klage gegen den Bau des Wohnheims für Behinderte ein. Ihrer Meinung nach verstößt das Gebäude gegen Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Dort steht, dass ein Gebäude sich "in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen" soll. Diesen Passus sahen die Anwohner jedoch als nicht gewährleistet an. Denn am Kamperweg stehen überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser.

Ein entsprechender Eilantrag gegen den Bau wurde vom Gericht abgewiesen, berichtete gestern Meerbuschs Planungsdezernent Just Gerárd. Über die Klage selbst habe das Gericht noch nicht entschieden. Derweil schafft der Investor Fakten.

"Darüber haben sich die Anwohner nicht gerade gefreut", sagt Kalesse. "Allerdings leben wir heute in Zeiten von Inklusion. Da ist es sehr denkwürdig, wenn Nachbarn gegen das Gebäude eines Behindertenheims klagen. Dabei heißt es doch, dass Menschen mit Behinderung in alle Teile der Gesellschaft integriert werden sollen." Da passe es nicht, wenn jemand gegen ein solches Bauwerk klagt, findet Kalesse. Zumal letztlich die Menschen mit Behinderung die einzig Leidtragenden seien, die durch eine Verzögerung länger warten müssten. "Das neue Gebäude hingegen bietet den zwölf zukünftigen Bewohnern wesentlich mehr Lebensqualität", sagt Kalesse.

Somit ist die Hephata-Stiftung nun froh, dass das Bauvorhaben für das neue Behindertenheim in Osterath nicht verzögert oder gar gestoppt wurde. In einigen wenigen Fällen habe Hephata auch anderenorts die Erfahrung gemacht, dass Nachbarn bezogen auf den Neubau eines Hauses für Menschen mit Behinderung zunächst verunsichert reagierten. Doch dort habe sich später ein gutes Miteinander ergeben, betonte Kalesse bereits, als die ersten Bedenken aus der Nachbarschaft aufkamen.

(RP)
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