Meerbusch Betrug: Unternehmer aus Meerbusch muss ins Gefängnis

Meerbusch · Ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung, so lautete das Urteil gestern. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte damit im Berufungsverfahren ein Urteil des Amtsgerichtes Neuss. Die Richterin sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an.

Dem Meerbuscher Unternehmer Markus F. wurden gleich mehrere Betrugsversuche vorgeworfen, einige davon waren erfolgreich, andere gescheitert, weil die Betroffenen vorab Verdacht schöpften. Der Inhaber eines Handwerksbetriebs soll bei verschiedenen Firmen Ware im Wert von mehreren Tausend Euro bestellt haben - im Bewusstsein, dass er nicht in der Lage ist, diese Ware auch zu bezahlen.

Sein Unternehmen war bereits insolvent. Um die bestellten Artikel dennoch zu erhalten, soll der Angeklagte verschiedene Tricks angewendet haben. Bei einem Großhändler legte zum Beispiel einen gefälschten Überweisungsbeleg vor. Einen anderen Lieferanten bat er, die Rechnung auf das Unternehmen seines gleichnamigen Onkels auszustellen. Dieses Unternehmens existierte zwar, die Namensgleichheit war allerdings nur zufällig - und der Inhaber wunderte sich sehr über die falsche Bestellung in seinem Namen.

An vier Verhandlungstagen gaben sich die Zeugen die Klinke in die Hand, alle Vertreter der verschiedenen Großhändler bestätigten die Betrugsversuche des Angeklagten. Dies änderte sich auch am letzten Prozesstag nicht: Der letzte Zeuge, ebenfalls Inhaber eines Betriebs in Meerbusch, erhielt kurz vor Weihnachten 2013 einen Anruf eines Großhändlers: Ein Mitarbeiter seines Betriebs soll dem Großhändler bestätigt haben, dass Markus F. Ware auf Rechnung der Firma abholen dürfe. Was den Großhändler stutzig machte: Die Firma hatte nie zuvor die betreffenden Produkte bestellt und die Ware auch nie selbst vor Ort abgeholt. Die Nachfrage ergab: Niemand in der Firma hatte die Bestellung erlaubt oder aufgegeben.

Doch nicht nur die Großhändler soll Markus F. betrogen haben. Ihm wurde zudem vorgeworfen, eine Rechnung der Gerichtskasse Düsseldorf gefälscht und in ein hohes Guthaben umgewandelt zu haben. Dieses angebliche Guthaben wollte er mit der Hilfe von zwei Anwälten bei der Gerichtskasse einfordern.

Markus F. stritt die Taten bis zuletzt ab: Ein ehemaliger Subunternehmer, der auch auf seinem Grundstück gewohnt habe, habe die Taten begangen, sagte er. Sein Anwalt plädierte auf Freispruch oder zumindest ein mildes Urteil.

Das Gericht sah es allerdings als erwiesen an, dass dieser Mann zu den Tatzeitpunkten im Jahr 2013 gar nicht mehr in Deutschland gewohnt hat. Das Gewerbe und der Wohnsitz des Subunternehmers wurden bereits zwei Jahre zuvor abgemeldet. Einen Zeugen, der die Aussage von Markus F. unterstützen sollte, hielten Richterin und Staatsanwältin für unglaubwürdig.

Zudem war es längst nicht das erste Mal, dass Markus F. wegen ähnlicher Fälle vor Gericht stand: Deswegen bestätigte das Gericht jetzt die Strafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Ob es bei diesem Strafmaß bleibt, ist offen: Gegen den Angeklagten läuft bereits jetzt ein weiteres Verfahren am Amtsgericht Neuss, zudem sind in der Zwischenzeit weitere Anzeigen gegen ihn eingegangen.

(RP)
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