Meerbusch Bewährungsstrafe für Landstraßenraser

Meerbusch · Ein BMW-Fahrer, der im August vergangenen Jahres mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Bismarckstraße in Lank-Latum befuhr und eine Radfahrerin lebensbedrohlich verletzte, musste sich gestern vor Gericht verantworten

 Vor sieben Monaten ereignete sich an der Bismarckstraße der schwere Unfall. Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr der damals 20-Jährige mit seinem 170-PS-BMW eine 63-Jährige an, die gerade die Straße überquerte.

Vor sieben Monaten ereignete sich an der Bismarckstraße der schwere Unfall. Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr der damals 20-Jährige mit seinem 170-PS-BMW eine 63-Jährige an, die gerade die Straße überquerte.

Foto: Ulli Dackweiler

Das Amtsgericht Neuss hat gestern einen 21 Jahre alter Meerbuscher wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Am 15. August vergangenen Jahres befuhr der Angeklagte die Bismarckstraße aus Richtung Bösinghoven kommend mit einer Geschwindigkeit zwischen 128 und 159 Kilometern pro Stunde - erlaubt waren jedoch nur 70.

Als er auf eine Fahrradfahrerin traf, die gerade die Straße überqueren wollte, konnte der Lanker trotz Vollbremsung seinen 170 PS-starken BMW nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen. Der Angeklagte versuchte auszuweichen, verlor jedoch die Kontrolle und erwischte die Fahrradfahrerin mit dem Heck seines Fahrzeugs, das daraufhin mit zwei Bäumen kollidierte.

Die Geschädigte, eine 63-jährige Meerbuscherin, wurde durch die Luft geschleudert und erlitt schwerwiegende, zunächst akut lebensbedrohliche Kopfverletzungen. "Auch eine Amputation des Unterschenkels stand zur Diskussion", sagte die Geschädigte gestern. An eine Rückkehr in ihren Beruf als Grundschullehrerin sei momentan genauso wenig zu denken wie an Auto- beziehungsweise Fahrradfahren. "Ich fühle mich noch nicht in der Lage, wieder vor einer Klasse zu stehen", so die 63-Jährige, die sich in psychologischer Behandlung befindet.

Während sie die schwerwiegenden Folgen des Unfalls schilderte, suchte der nervös wirkende Angeklagte immer wieder Blickkontakt zu seinem Vater. "Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat, das war unverantwortlich und tut mir einfach Leid", sagte der Motorsport-Fan mit Tränen in den Augen.

Beschämt senkte der 21-Jährige den Blick, als der Richter einen vom Angeklagten verfassten Facebook-Kommentar vorlas, den er vor dem Unfall veröffentlichte: "Wenn ich schneller über eine Kreuzung fahre, ist die Zeit kürzer, in der was passieren kann." Der angeklagte Kfz-Mechatroniker gab zu, dass für ihn Geschwindigkeit im Straßenverkehr durchaus eine Rolle spiele - er sei ebenso in Besitz eines Motorrads. Dies wird er in den kommenden 15 Monaten nicht fahren dürfen, denn neben der Bewährungsstrafe darf ihm in diesem Zeitraum keine Fahrerlaubnis mehr erteilt werden.

Bestraft wurde der 21-Jährige nach dem Erwachsenenstrafrecht und nicht, wie von seinem Strafverteidiger gefordert, nach Jugendstrafrecht - das psychologische Gutachten ergab keine Verzögerung des Reifeprozesses. Bei der Urteilsverkündung rügte der Richter den Angeklagten: "Man kann nur von Glück reden, dass bei dem Unfall niemand gestorben ist." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(RP)
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