Meerbusch Böller erst ab morgen im Handel erhältlich

Meerbusch · 133 Millionen Euro werden die Deutschen zum Jahreswechsel für Raketen und Böller ausgeben, so eine Schätzung von Handels-Experten. Aber: Verbraucher sollten beim Kauf und der Handhabung von Feuerwerksartikeln einige Dinge beachten. So sind Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Batterien, Knallkörper und anderes Kleinfeuerwerk der Klasse II ab morgen im Handel erhältlich. Gezündet werden darf das Kleinfeuerwerk nur am Silvester- und Neujahrstag, jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen.

Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) weist die Verbraucher darauf hin, beim Kauf darauf zu achten, dass die Feuerwerksartikel das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-PI oder II - vierstellige Zahl) tragen. Feuerwerkskörper dürfen zudem nur dann verkauft werden, wenn sie in deutscher Sprache und leicht lesbar mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sind: Name des Herstellers/Importeurs, Bezeichnung des jeweiligen Stoffes/Gegenstandes, Herstellungsstätte. Feuerwerk der Klasse II muss zudem den Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten" tragen.

Kleinstfeuerwerk der Klasse I wie Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind.

Der Handelsverband NRW warnt vor dem Kauf bei fliegenden Händlern. Nur der Kauf im Einzelhandel garantiere den Verbrauchern, dass Böller und Raketen ausführlich vom Bundesamt für Materialprüfung getestet worden seien. Bei sachgerechtem Gebrauch sei dann die Gefahr von Unfällen aufgrund von Materialfehlern ausgeschlossen.

(RP)
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