Meerbusch Caritas-Fachverband diskutiert Bundesteilhabegesetz

Meerbusch · Von einer Teilhabe an der Gesellschaft könne keine Rede mehr sein, wenn Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung statt 1600 in Zukunft nur noch 266 Euro pro Monat aus der Pflegeversicherung erhielten. Vor solchen und anderen Einschnitten, die das im Entwurf vorliegende neue Bundesteilhabegesetz nach Expertenmeinung nach sich zieht, warnen 150 Delegierte des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP). Sie formulierten bei der Mitgliederversammlung, die sie in Neuss abhielten, mit einem "Neusser Appell" sechs Forderungen, die in der weiteren Diskussion des Bundesteilhabe- und Pflegestärkungsgesetz III Gehör finden sollen.

Für die Experten unverständlich: Würden die vorliegenden Gesetzesentwürfe wie geplant noch in diesem Jahr verabschiedet, drohen gerade denjenigen enorme Nachteile, die vom Gesetzgeber eigentlich besonderen Schutz und Rückenwind für ihr Leben erwarten dürfen. Stattdessen liegen vor ihnen Einschnitte bei der Wohnortwahl und geringe Unterstützungsleistungen durch neue Zugangsregelungen für Eingliederungshilfe und Pflege.

Den "Neusser Appell" verbinden die Delegierten des Verbandes, der bundesweit mehr als 1000 Einrichtungen mit etwa 41.500 Mitarbeitern und 150.000 Menschen mit einer Behinderung oder psychischen Erkrankung repräsentiert, mit einem dringenden Aufruf an die Bundesregierung und die Abgeordneten in der benachbarten Landeshauptstadt.

Auch am linken Niederrhein ist mit dem derzeitigen Gesetzesentwurf unmittelbar zu befürchten, dass etwa zukünftige Klienten für das innovative Wohnangebot "Ambulante Intensivbetreuung" der St.-Augustinus-Behindertenhilfe in Neuss und Krefeld ihren Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung verlieren.

Der "Neusser Appell" des Verbandes "Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie" ist im Internet zu finden unter www.st-augustinus-behindertenhilfe.de und www.cbp.caritas.de

(RP)
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