Meerbusch Diese Wertungen schlägt die Verwaltung vor

Diese neue Punkteverteilung und zusätzliche Kriterien schlägt die Stadtverwaltung vor.

Bürger

1. Bewerber wohnt seit mindestens zwei Jahren in Meerbusch oder hat mindestens zwei Jahre in Meerbusch gewohnt 3 Punkte

2. Bewerber wohnt im Stadtteil des Baugrundstückes +1 Punkt

Arbeitsplatz in Meerbusch

1. Bewerber wohnt und arbeitet in Meerbusch 1 Punkt

2. Bewerber wohnt außerhalb und arbeitet in Meerbusch 2 Punkte

Freiwerden von öffentlich

gefördertem Wohnraum

Bewerber macht "Sozialwohnung" in der Stadt Meerbusch frei

2 Punkte

Kind unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Haushalt des Bewerbers je Kind 4 Punkte

Kind ohne Hauptwohnsitz im Haushalt des Bewerbers je Kind

2 Punkte

Einpersonenhaushalte

Bewerbung als Einpersonenhaushalt -3 Punkte

Bonuspunkte

• kein Haus- bzw. Baugrundeigentum, oder lediglich Wohnungseigentum 3 Punkte

• ehrenamtliche Tätigkeit in Meerbusch 1 Punkt

• Verwandte in Meerbusch

- Eltern, bzw. Elternteil 1 Punkt

- Kind, Kinder (über 18 Jahre) 1 Punkt

- Geschwister 1 Punkt

(RP)
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