Meerbusch Diese Wertungen schlägt die Verwaltung vor
Diese neue Punkteverteilung und zusätzliche Kriterien schlägt die Stadtverwaltung vor.
Bürger
1. Bewerber wohnt seit mindestens zwei Jahren in Meerbusch oder hat mindestens zwei Jahre in Meerbusch gewohnt 3 Punkte
2. Bewerber wohnt im Stadtteil des Baugrundstückes +1 Punkt
Arbeitsplatz in Meerbusch
1. Bewerber wohnt und arbeitet in Meerbusch 1 Punkt
2. Bewerber wohnt außerhalb und arbeitet in Meerbusch 2 Punkte
Freiwerden von öffentlich
gefördertem Wohnraum
Bewerber macht "Sozialwohnung" in der Stadt Meerbusch frei
2 Punkte
Kind unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Haushalt des Bewerbers je Kind 4 Punkte
Kind ohne Hauptwohnsitz im Haushalt des Bewerbers je Kind
2 Punkte
Einpersonenhaushalte
Bewerbung als Einpersonenhaushalt -3 Punkte
Bonuspunkte
• kein Haus- bzw. Baugrundeigentum, oder lediglich Wohnungseigentum 3 Punkte
• ehrenamtliche Tätigkeit in Meerbusch 1 Punkt
• Verwandte in Meerbusch
- Eltern, bzw. Elternteil 1 Punkt
- Kind, Kinder (über 18 Jahre) 1 Punkt
- Geschwister 1 Punkt