Meerbusch Erörterung zum neuen Regionalplan startet

Meerbusch · Am kommenden Montag 15. Mai, beginnt um 10 Uhr im Bürgerhaus Erkrath-Hochdahl die nicht-öffentliche Erörterung der Anregungen aus der ersten und zweiten Beteiligungsrunde für den neuen Regionalplan Düsseldorf (RPD). Zu den Beteiligten zählen die Kreise, Städte und Gemeinden in der Planungsregion Düsseldorf, aber auch weitere Akteure wie etwa Fachbehörden oder Wirtschafts- und Umweltverbände. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Regionalplanungsbehörde für die Abwicklung der Erörterung zuständig. Fest steht: In der Region gibt es viele - nicht selten einander widersprechende - Interessen und Nutzungen. Für Meerbusch und Kaarst ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Frage der Ausweisung von Kiesabbau auf der sogenannten Dreiecksfläche - zwischen Bahnschienen, A 57 und L 30 in Kaarst, direkt an der Stadtgrenze zu Meerbusch - von Bedeutung. Dort will der Übertragungsnetzbetreiber Amprion den umstrittenen Stromkonverter bauen. Der alte Regionalplan sieht an dieser Stelle derzeit noch Kiesabbau vor. Über die künftige Festlegung im Regionalplan wird schlussendlich auch über den Konverterstandort entschieden.

"Ob Bürger, Unternehmen oder die Natur - alle haben ihre berechtigten Flächenansprüche", sagt die Bezirksregierung. Aufgabe der Regionalplanung sei es deshalb, diese Ansprüche verantwortlich miteinander zu koordinieren. Dieses nicht ganz einfache Ziel sei nur in Zusammenarbeit der regionalen Akteure aus den Städten und Gemeinden und den verschiedenen Interessensvertretern aus Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu schaffen. Deshalb verständen der Regionalrat und die Regionalplanungsbehörde die Fortschreibung ihres Regionalplans vor allem als Raum für konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Region.

Während der voraussichtlich mehrwöchigen Erörterungs-Veranstaltung können die Beteiligten zu den regionalplanerischen Bewertungen der Bezirksregierung Stellung nehmen. Über das Ergebnis der Erörterung muss die Bezirksregierung anschließend dem Regionalrat berichten, der als Träger der Regionalplanung nach Abschluss des Erarbeitungsverfahrens in einer eigenverantwortlichen planerischen Abwägung die Aufstellung des RPD beschließt. Dabei, heißt es, zeichne sich derzeit ab, dass es nach der Erörterung zunächst noch eine weitere Beteiligungsrunde zu voraussichtlich vorzunehmenden wesentlichen Änderungen am Regionalplanentwurf geben wird.

(juha)
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