Düsseldorf/Meerbusch Flughafen reicht Antrag auf Kapazitätserweiterung ein

Düsseldorf/Meerbusch · Der Düsseldorfer Flughafen hat am Freitag den Antrag auf Kapazitätserweiterung beim Verkehrsministerium NRW gestellt. Nachdem die Flughafengesellschaft ihr Vorhaben im Juni 2013 öffentlich gemacht hatte, wurden die erforderlichen Unterlagen, Gutachten und Pläne nun bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht.

 Am Düsseldorfer Flughafen starten und landen jedes Jahr knapp 22 Millionen Passagiere.

Am Düsseldorfer Flughafen starten und landen jedes Jahr knapp 22 Millionen Passagiere.

Foto: dpa, zeh

NRWs größter Airport möchte zukünftig in den Tagesstunden nachfrageorientierter und flexibler auf sein vorhandenes Start- und Landebahnsystem zugreifen können, um dem stetig steigenden Mobilitätsbedürfnis der rund 18 Millionen Menschen und der Wirtschaft in der Region auch langfristig Rechnung tragen zu können.

"Mit der Antragseinreichung stellen wir die Weichen für die Zukunft des größten Airports Nordrhein-Westfalens. Düsseldorf und die Region stehen in einem internationalen Wettbewerb. NRW braucht daher ein leistungsfähiges Luftverkehrsdrehkreuz. Als solches bietet der Flughafen Düsseldorf Verbindungen zu den bedeutenden Wirtschaftsräumen und Metropolen Europas sowie über 120 wöchentliche Flüge zu Interkontinentalzielen in aller Welt. Damit diese für die Region wichtigen Verbindungen erfolgreich betrieben werden können, ist ein dichtes Netz an europäischen und innerdeutschen Zubringerflügen erforderlich. Hierfür bedarf es in den Spitzenstunden über Tage auch in Zukunft einer ausreichenden Kapazität", betont Flughafengeschäftsführer Thomas Schnalke. "Wenn der Düsseldorfer Airport daher seine Stellung als leistungsstarker Flughafen für die Bürger und die Wirtschaft NRWs wahren möchte, brauchen wir diese Entwicklungsperspektive."

Der Meerbuscher Stadtrat hatte am Donnerstagabend der geplanten Kapazitätserweiterung eine klare Absage erteilt. Einstimmig beauftragten die Ratspolitiker Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage, in der Fluglärmkommission gegen die Erweiterung zu stimmen. Die Fluglärmkommission hat allerdings nur beratende Funktion.

Bereits im Vorfeld hatte NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) deutlich gemacht, dass er einer Kapazitätserweiterung positiv gegenübersteht. Seine entsprechenden Äußerungen waren in Meerbusch sehr kritisch gesehen worden. Am Mittwoch, 4. März, wird der Minister ab 18 Uhr in der Büdericher Gaststätte "Grotenburg's", Moerser Straße 12, Stellung nehmen. Eingeladen hatte ihn die Meerbuscher SPD. "Ein Minister muss Unabhängigkeit bewahren und die Interessen aller Beteiligten und Betroffenen im Auge behalten", sagte Meerbuschs SPD-Vorsitzende Heidemarie Niegeloh. "Lärm, insbesondere Verkehrslärm, ist in Meerbusch Belastung und Dauerthema. "Darum ist Büderich sicher ein guter Ort, um darüber zu diskutieren. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger der anderen Stadtteile werden ein großes Interesse an den Aussagen des Ministers haben."

Der Flughafen möchte in Zukunft flexibler und bedarfsgerechter arbeiten können. Dazu will er in den Spitzenstunden über Tage die vorhandene Kapazität seines Start- und Landebahnsystems nutzen und 60 anstatt 47 Slots zur Verfügung stellen können.

Mit acht zusätzlichen Abstellpositionen auf dem Flughafengelände soll die Infrastruktur des Airports der erwarteten Verkehrsentwicklung angepasst werden. Der Flughafen habe bei seinen Plänen aber nicht nur die Erfordernisse der hiesigen Wirtschaft und das Bedürfnis der Menschen nach Mobilität im Blick, sondern auch das verständliche Interesse der unmittelbaren Nachbarn an Lärmschutz.

Taufe vom A380 "Düsseldorf" am Flughafen
5 Bilder

Taufe vom A380 "Düsseldorf" am Flughafen

5 Bilder
Foto: Bretz, Andreas

Eine Änderung der bestehenden Nachtflugregelung ist nicht Gegenstand des Antrags. Und auch der Angerlandvergleich, eine seit 50 Jahren bestehende Vereinbarung mit Nachbargemeinden, bleibe gewahrt. Zusammen mit den Airlines habe der Airport seit 2003 bereits rund 67 Millionen Euro in passive Schallschutzmaßnahmen in der Nachbarschaft investiert. Weitere 20 Millionen Euro würden bei einer entsprechenden Erteilung der neuen Genehmigung in den Anwohnerschutz und die Instandhaltung von Lärmschutzmaßnahmen folgen.

Bei der notwendigen Weiterentwicklung des Flughafens berücksichtige der Airport die Anwohnerinteressen spürbar, erklärte ein Flughafensprecher. Zwischenzeitlich habe der Flughafen bereits mit inhaltlichen Änderungen seines Antrags zentrale Bedenken der Menschen entkräftet, die in den Gesprächen mit den Bürgern geäußert worden waren. Ursprünglich wollte der Airport beantragen, die Zahl der Starts und Landungen frei über das Jahr verteilen zu können. Anwohner und Nachbargemeinden hatten hierbei die Befürchtung geäußert, ein Großteil der Flüge würde dann möglicherweise in den Sommermonaten stattfinden, in denen sich die Menschen im Freien aufhalten. In dem modifizierten Antrag verpflichtet sich der Flughafen, die Vergabe der Zeitfenster für Starts und Landungen weiterhin wie bisher gleichmäßig auf das Jahr zu verteilen.

Christoph Lange, Vorsitzender des Vereins "Bürger gegen Fluglärm", erklärte: "Für den Antrag des Flughafens gilt unverändert, dass er unnötig ist, dem Gemeinwohl NRWs schadet und nicht nützt, weil inzwischen schon 60 Prozent des seit Jahren konstanten NRW-Luftverkehrs in Düsseldorf konzentriert sind. Zudem verstoße der Flughafen mit der angestrebten flexibleren Nutzung der Parallelbahn gegen den Angerlandvergleich. Lange: "Es wird höchste Zeit, dass die Politik die unbewiesenen (und unbeweisbaren) Behauptungen des Flughafens und die Erpressungstaktik durchschaut."

Der Flughafen betonte, es bleibe dabei, dass die Nutzung der zweiten Landebahn stets eine Woche im Voraus bei der Genehmigungsbehörde angezeigt werden muss. Auch das wollte der Airport ursprünglich ändern, um flexibler zu sein. Um dennoch die zweite Bahn bei unvorhergesehenen Ereignissen kurzfristig mitbenutzen zu können, um insbesondere Verspätungen zu vermeiden oder abbauen zu können, soll in Zukunft ein Zeitkonto geführt werden. Sollte die Nordbahn entgegen der Voranmeldung nicht genutzt werden, werden dem Zeitkonto entsprechende Zeitblöcke à 15 Minuten gutgeschrieben. Dieses Zeitguthaben kann dann kurzfristig zum Beispiel bei Schlechtwetterlagen oder Streiks abgebaut werden. In jeder Flugplanperiode muss ein neues Zeitguthaben aufgebaut werden. Mit diesem Vorgehen werde sichergestellt, dass die Nutzung der Nordbahn 50 Prozent aller Tagesstunden nicht überschreitet.

Insbesondere diese Regelung sieht Meerbuschs Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage (CDU) kritisch: "Durch die langfristige Ansparung ungenutzter Zweibahnabschnitte wird in stark frequentierten Wochen eine wesentlich höhere als die 50%-ige Nutzung der Ersatzbahn ermöglicht", sagt sie. "Damit ist zu erwarten, dass die bereits heute schon unzumutbare Belastung der betroffenen Anlieger noch weiter ansteigen wird."

Anders als vom Flughafen vorgetragen, werde der Abbau von Verspätungen mit dem geänderten Antrag in keiner Weise sichergestellt. "Vielmehr steht zu erwarten, dass die Zahl an Verspätungen und Störungen der Nachtruhe mit der Erhöhung auf bis zu 60 Bewegungen/Stunde in Verbindung mit dem Zeitkonto erheblich zunehmen wird", so Meerbuschs Bürgermeisterin. Sie wird sich in der Fluglärmkommission für rigidere Nachtflugbeschränkungen einsetzen: So sollen für alle Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr Sondergenehmigungen eingeholt werden müssen. Zurzeit brauchen die acht Homebase-Carrier mit ihren rund 70 Jets für Starts und Landungen zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr keine Genehmigung beantragen.

Flughafengeschäftsführer Thomas Schnalke kündigte an, weiterhin den Dialog mit den Nachbarn zu suchen. Der Flughafen war mit den Anwohnern bereits im Juni 2013 in einen Dialog über sein Vorhaben eingetreten. Die Einreichung des Antrags beim Ministerium stellt nun den offiziellen Beginn des formellen Verfahrens zur Kapazitätserweiterung dar. Zunächst wird die Genehmigungsbehörde jetzt die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Auslegungsreife prüfen. Anschließend wird die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen, indem die als Anhörungsbehörde zuständige Bezirksregierung Düsseldorf die Unterlagen an Behörden und Träger öffentlicher Belange sendet und Stellungnahmen anfordert.

Neben verschiedenen Behörden werden auch Gemeinden und Bürger beteiligt. Auf die Auslegung wird durch eine öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. In der Regel erfolgt diese im kommunalen Amtsblatt oder durch eine Veröffentlichung in den örtlichen Tageszeitungen. Der Düsseldorfer Flughafen wird an dieser Stelle ebenfalls über die Auslegung informieren. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben dann maximal drei Monate Zeit zur Stellungnahme.

(mrö)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort