Meerbusch Fluglärm: OVG verwundert über Ministerium

Meerbusch · Erst ließ das NRW-Verkehrsministerium monatelang einen Antrag auf Reduzierung von Nachtflügen unbearbeitet liegen, dann ignorierte es Verfügungen des Oberverwaltungsgerichts. Der Vorsitzende Richter zeigt sich "verwundert"

 Ausriss aus dem Schreiben des Oberverwaltungsgerichts an das NRW-Verkehrsministerium. Das Ministerium kündigte auf Anfrage unserer Redaktion für heute eine Stellungnahme an.

Ausriss aus dem Schreiben des Oberverwaltungsgerichts an das NRW-Verkehrsministerium. Das Ministerium kündigte auf Anfrage unserer Redaktion für heute eine Stellungnahme an.

Foto: Andreas Krebs

Ist die Zahl der genehmigten Nachtflüge am Düsseldorfer Flughafen zu hoch? Darüber wird demnächst das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entscheiden. Die Justizbehörde zeigte sich jetzt verwundert über das Vorgehen des NRW-Verkehrsministeriums. Denn das ließ nicht nur den entsprechenden Antrag vom Mai 2013 auf eine Reduzierung der Nachtflüge von Christoph Lange, Vorsitzender des Vereins "Bürger gegen Fluglärm", monatelang unbearbeitet liegen, es ignorierte in der Folge auch zahlreiche Verfügungen des OVG. Dort hatte Lange nach acht Monaten im Februar 2014 Untätigkeitsklage gegen das Land NRW erhoben.

 Ausriss aus dem Schreiben des Oberverwaltungsgerichts an das NRW-Verkehrsministerium. Das Ministerium kündigte auf Anfrage unserer Redaktion für heute eine Stellungnahme an.

Ausriss aus dem Schreiben des Oberverwaltungsgerichts an das NRW-Verkehrsministerium. Das Ministerium kündigte auf Anfrage unserer Redaktion für heute eine Stellungnahme an.

Foto: Andreas Krebs

Der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann brachte vergangene Woche in einem Schreiben ans Verkehrsministerium seine "Verwunderung zum Ausdruck", darüber, dass vom Verkehrsministerium "wiederholt gerichtliche Verfügungen vollkommen unbeachtet geblieben sind und gegenüber dem Gericht abgegebene Zusagen nicht eingehalten werden". "Dass unsere Verfügungen nicht beachtet werden, ist schon sehr ungewöhnlich", erklärte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme auf Anfrage.

Fluglärm-Gegner Lange hatte seinen Antrag damit begründet, dass die im Jahr 2005 vom damaligen Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) genehmigte Erhöhung nie in Anspruch genommen wurde. Nach Auffassung der Fluglärmgegner ist die Zahl der erlaubten Landungen wieder auf 25 im Sommer und 15 im Winter zu reduzieren, weil es keinen Bedarf für mehr Landungen gebe. "Wir haben detailliert nachgewiesen, dass der vom Flughafen damals behauptete Bedarf von 45 Nachtflügen überhaupt nicht bestand", sagt Lange. "So hat der Flughafenkoordinator in keinem Jahr seit 2005 mehr als 30 Landungen nach 22 Uhr geplant - oft weit weniger." Mehrfach forderte der Richter das Verkehrsministerium zur Stellungnahme auf - vergeblich. Immer wieder versprach das Ministerium, eine Stellungnahme abzugeben, um sich dann selbst nicht an seine Ankündigungen zu halten. In seinem Schreiben vom 4. März erklärte Richter Lechtermann nun, er gehe davon aus, dass das NRW-Verkehrsministerium "den Tatsachenvortrag des Klägers vollumfänglich als unstreitig ansieht". Noch am selben Tag reagierte das Ministerium und schickte seine Stellungnahme, die fünf Tage nach der Frist das OVG erreichte. Antragsteller Christoph Lange ist empört: "Das Ministerium ignoriert die vom Fluglärm Betroffenen." Das Ministerium will sich heute äußern.

(RP)
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