Meerbusch Gastwirte halten sich an Rauchverbot

Meerbusch · Die Akzeptanz des Rauchverbots scheint in Meerbuscher Gaststätten groß zu sein. Das Ordnungsamt hat bei Kontrollen bislang noch keine Verstöße festgestellt. Dennoch gibt es in den Lokalitäten nach wie vor Unmut wegen des Verbots

Blauer Dunst ade: In Gaststätten darf seit bald zwei Jahren nicht mehr geraucht werden. In Meerbusch halten sich offenbar alle Beteiligten daran - zumindest wurde bislang in Restaurants, Kneipen oder Cafés niemand mit einem Glimmstängel erwischt.

Das Ordnungsamt kontrolliert dann und wann die Gaststätten. 2014 gab es über das Jahr verteilt 66 solcher Überprüfungen, 2013 waren es 92. Dabei handelt es sich indes um allgemeine Gaststättenkontrollen, bei denen beispielsweise auch der Frage nachgegangen wird, ob sich die Betreiber an die Jugendschutzregeln halten. "Gezielte Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes werden nicht durchgeführt", betont Heiko Bechert. Er ist der Leiter des Meerbuscher Ordnungsamtes.

Unangemeldet schauen seine Mitarbeiter in den Gaststätten vorbei - und gucken sich dabei in den Räumen genau um. Ein Raucher ist ihnen bislang nicht aufgefallen - und auch kein (abgestandener) Geruch von Zigaretten oder Zigarren. "Insgesamt scheint die Akzeptanz des Verbots sowohl auf Seiten der Gastwirte wie auch bei den Rauchern groß zu sein", erklärt Bechert.

Das ist nicht überall der Fall. In Köln beispielsweise verhängte das Ordnungsamt im vergangenen Jahr bei rund 4000 Besuchen in Gaststätten knapp 230 Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen das Rauchverbot. Im Jahr davor waren 92 Verstöße amtlich registriert worden. Die Betroffenen werden entweder mit Verwarn- oder Bußgeldern zur Kasse gebeten. Nach dem Nichtraucherschutzgesetz muss derjenige, der sich über ein Rauchverbot hinwegsetzt, mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen. Auch den Gastwirten drohen Geldbußen - etwa dann, wenn sie es versäumt haben, Nichtraucherschilder vor der Tür anzubringen.

Die konkrete Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. "Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich das vom Raucher zu erhebende Verwarngeld auf 20 Euro, das gegen den Gastwirt zu verhängende Bußgeld für einen ersten Verstoß auf 150 Euro belaufen wird", erläutert Bechert.

Zumindest in den Gaststätten in weiten Teilen des Rhein-Kreises Neuss halten sich offenbar alle an das Rauchverbot. Diese Beobachtung hat Michael Erb gemacht.

Er ist Vorsitzender der Kreisgruppe Neuss beim Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Nordrhein. Aus seiner Sicht sorgt das Rauchverbot in den Gaststätten nach wie vor für Unmut. "Gemütlichkeit kommt doch kaum auf, wenn die Leute zwischendurch immer wieder aufstehen und zum Rauchen nach draußen gehen müssen", sagt Erb. Dadurch gehe auch die Kommunikation "den Bach herunter", klagt der Dehoga-Vertreter. Hoffnungen, dass das gesetzlich verankerte Rauchverbot eines Tages wieder gelockert oder gar gekippt werden könnte, hat Erb nicht: "Wir kämpfen auf verlorenem Posten."

(RP)
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