Meerbusch Gefahrenstelle Radweg

Meerbusch · An Kreuzungen und Kreisverkehren sind Radfahrer besonders gefährdet. Wenn Radler und Fußgänger aus beiden Richtungen kommen, haben Autofahrer es schwer den Überblick zu behalten.

 Die Kreuzung Düsseldorfer Straße / Necklenbroicher Straße in Büderich. Das blaue Verkehrsschild bedeutet: Benutzungspflicht auf getrenntem Fuß- und Radweg. Das weiß aber offenbar nicht jeder.

Die Kreuzung Düsseldorfer Straße / Necklenbroicher Straße in Büderich. Das blaue Verkehrsschild bedeutet: Benutzungspflicht auf getrenntem Fuß- und Radweg. Das weiß aber offenbar nicht jeder.

Foto: chal

An der Kreuzung Dorfstraße/Düsseldorfer Straße im Zentrum von Büderich treffen regelmäßig Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer aufeinander. Von vier Seiten schlängeln sich die Verkehrsteilnehmer zur Ampel, und wer dort links auf die Necklenbroicher Straße abbiegen möchte, muss Radfahrer von vorne und hinten beachten. Die Trennung von Radweg und Straße rückt den Radfahrer zusätzlich aus dem Blickfeld des Autofahrers, wenn jetzt noch Fußgänger dazukommen, geht die Übersicht schnell verloren.

Joachim Beyer, Radfahrer aus Osterath, sieht an der zentralen Büdericher Kreuzung eine besondere Gefahrenstelle. Er fordert, Radfahrer zur Nutzung des Radwegs zu verpflichten, dies verringere die Unfallgefahr und mache den Autoverkehr flüssiger. Floriane Lewer, Pressereferentin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), sagt, dass es die Pflicht für Radfahrer schon gibt: "Im rechtlichen Sinne gibt es zwei Arten von Radwegen," erklärt sie. "Der benutzungspflichtige und Wege, die als Radwege zu erkennen sind." Erstere sind mit einem der drei typischen blauen Verkehrschilder markiert: Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) und 241 (getrennter Fuß- und Radweg). Auf diesen drei Wegen schreibt die Straßenverkehrsordnung bereits eine Benutzungspflicht vor. Lewer ergänzt: "Fußgänger, spielende Kinder oder andere berechtigte Benutzer eines gemeinsamen Geh- und Radwegs ändern nichts an der Benutzungspflicht." Bei Kindern komme darüber hinaus das eindeutige Gebot hinzu, jede Gefährdung auszuschließen, auch bei Fehlverhalten wie Spielen auf einem Radweg. Beyer findet darüber hinaus, dass Radwege stets rechts von der Fahrbahn und nur in einer Richtung zu befahren sein sollten. Das Radverkehrskonzept der Stadt Meerbusch gibt Beyers Forderung grundsätzlich recht: An innerörtlichen Strecken mit 50 Kilometern pro Stunde gelte der Grundsatz einer "richtungstreuen Führung", also ein Radweg auf jeder Seite für je eine Richtung. Für die Umsetzung liefert das neue Konzept auch gleich mögliche Lösungsansätze. Die günstigste Lösung sieht eine ergänzende Markierung vor, die auf der Straße anzeigt, dass Fahrradfahrer von beiden Seiten kommen können. Die Anfrage an die Stadtverwaltung Meerbusch, ob und welche mögliche Lösung angewandt wird, steht noch aus.

(cha)
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