Meerbusch Grabenstraße: Neubau ist genehmigt

Meerbusch · Der Planungsausschuss hat die Erlaubnis für den Bau eines Wohnhauses auf dem Gartengrundstück der denkmalgeschützen Villa an der Grabenstraße erteilt. Um die vorliegenden Entwürfe gab es jedoch hitzige Debatten

 Das Gartengrundstück an der Grabenstraße soll für ein neues Wohnhaus genutzt werden.

Das Gartengrundstück an der Grabenstraße soll für ein neues Wohnhaus genutzt werden.

Foto: Ulli Dackweiler

Das Gartengrundstück der denkmalgeschützten Villa an der Grabenstraße 1 in Büderich wird bebaut. Nach mehreren Anläufen des Investors innerhalb der vergangenen Jahre hat der Planungsausschuss die nach Denkmalschutz notwendige Genehmigung für den Neubau erteilt. Ein einstimmiger Beschluss war es nicht. FDP, UWG und das derzeit fraktionslose Ausschussmitglied Hans-Werner Schoenauer äußerten massive Kritik. Begründung: Die vorliegenden Planungsskizzen seien eine Zumutung.

Es geht um ein 735 Quadratmeter großes Grundstück. Dort soll ein Sechs-Parteien-Haus entstehen. Der Neubau, der zuvor noch drei komplette Stockwerke samt Turm umfassen sollte und daher im Mai 2012 vom Ausschuss wegen der "Abschattung" des Denkmals abgelehnt wurde, ist auf den neuen Skizzen deutlich verkleinert worden. Das Gebäude ist nach wie vor dreigeschossig, wobei das Dachgeschoss in Staffelbauweise angelegt wurde. Bauhöhe und überbaute Fläche wurden reduziert und geben nun aus Südosten eher den Blick auf das Baudenkmal frei. Der Turm wurde gestrichen. "Damit sind alle denkmalrechtlichen Aspekte berücksichtigt", sagte der Technische Beigeordnete Just Gerard. Einige Ausschussmitglieder waren jedoch anderer Ansicht. Auch wenn das Konzept im Vergleich zu den früheren Varianten gelungen scheint, so sei die planerische Darstellung immer noch mangelhaft. Insbesondere Hans-Werner Schoenauer sieht in den Skizzen keine Basis, um die Erlaubnis für den Neubau zu erteilen. "Mit dieser Skizze haben wir keine Planungssicherheit", sagte er. "Die Dimensionen des Bauprojektes sind nicht klar zu erkennen. Die Zeichnung ist daher absolut unzureichend." Damit knüpfte Schoenauer an die Kritik der Zentrumspartei an, die den Investor in einem Antrag bereits zur Verbesserung der Skizzen aufgefordert hatte. Auch vonseiten der FDP gab es Protest. "Wir sollten die Erlaubnis heute nicht erteilen, sondern warten, bis uns der Architekt bessere Pläne präsentieren kann", sagte FDP-Fraktionsmitglied Klaus Rettig. Dieter Schmoll von der UWG ging noch einen Schritt weiter und bewertete nicht nur die Visualisierung der Pläne, sondern das gesamte Konzept als "keine belastbare Grundlage für die Zukunft."

Für CDU und Grüne war die Skizze allerdings kein Grund, die Erlaubnis für den Neubau zu verweigern. "Wenn die im Plan aufgeführten Dimensionen verpflichtend sind, werden wir zustimmen", sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Werner Damblon. Schließlich seien die Pläne zugunsten des Denkmals deutlich verbessert worden. Auch Grünen-Fraktionsvorsitzender Jürgen Peters wollte nicht weiter zögern: "Wir können den Investor nicht dauernd vertrösten und ihn ständig auffordern, neue Zeichnungen anzufertigen."

Bei drei Enthaltungen und drei Gegenstimmen votierte der Ausschuss für die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis — aus Sicht von Volker Justus, Anwohner der Grabenstraße, ein fataler Fehler: "Der Ausschuss hat eine Entscheidung getroffen, deren Tragweite er nicht erkannt hat." Auch er meint, dass die Skizze aufgrund ihrer gewollt "verschleiernden Qualität" unbrauchbar ist. "Die Meerbuscher werden sich nach Realisierung des Vorhabens die Augen reiben", so Justus.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort