Albert Ten Brinke "Hauskäufer können pünktlich einziehen"

Meerbusch · Im Planungsausschuss hatte Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage von Schwierigkeiten bei der Bebauung des Ostara-Geländes berichtet. Stelle der Investor den Lärmschutz nicht sicher, werde es keine Bauabnahme geben, erklärte sie. Der Investor spielt den Ball zurück an die Stadtverwaltung

 "Für die Wohnbebauung, die den Lärmschutz im Park-Quartier sicher stellen soll, liegt der Stadt seit fast einem halben Jahr ein Bauantrag vor", sagt Albert ten Brinke. Er ist Geschäftsführer der Ten Brinke Wohnungsbau Carat GmbH & Co.KG, die das ehemalige Ostara-Gelände bebaut.

"Für die Wohnbebauung, die den Lärmschutz im Park-Quartier sicher stellen soll, liegt der Stadt seit fast einem halben Jahr ein Bauantrag vor", sagt Albert ten Brinke. Er ist Geschäftsführer der Ten Brinke Wohnungsbau Carat GmbH & Co.KG, die das ehemalige Ostara-Gelände bebaut.

Foto: Ten Brinke

Herr ten Brinke, im städtebaulichen Vertrag mit der Stadt hat sich Ihr Unternehmen verpflichtet, für Lärmschutz im Park-Quartier zu sorgen. Davon ist zurzeit noch nichts zu sehen. Jetzt hat die Bürgermeisterin angekündigt, dass es ohne Lärmschutz keine Bauabnahme geben wird. Müssen sich Ihre Kunden Sorgen machen?

Ten Brinke Nein, das müssen sie definitiv nicht. Im Vertrag sind bestimmte Teilbereiche ausgewiesen, die einen Lärmschutz brauchen und Teilbereiche, welche keinen Lärmschutz brauchen. Dort haben wir zwar schon ausgeschachtet, aber noch nicht mit dem Bau von Häusern begonnen. Und um es klar zu sagen: Bei diesen Häusern haben wir auch noch nicht einen Cent von unseren Kunden genommen. Die 21 Häuser, die sich zurzeit im Bau befinden und bis Jahresende fertig werden, brauchen laut Bebauungsplan keinen Extra-Lärmschutz. Dort werden unsere Kunden pünktlich einziehen können.

Warum haben Sie mit dem Lärmschutz noch nicht angefangen?

Ten Brinke Für den benötigten Lärmschutz gibt es laut Bebauungsplan zwei Möglichkeiten. Entweder wird ein Büroriegel auf den Gewerbeflächen entlang der Bahnlinie errichtet. Allerdings befinden sich zwei Drittel der Fläche im Besitz der Stadt Meerbusch - und da ist noch nicht absehbar, wann dort etwas entsteht. Wenn die Stadt dort ihre Bürogebäude baut, ist der Lärmschutz sichergestellt...

Da ja noch nicht klar ist, wann die Stadt damit anfängt, ist im Vertrag klar geregelt, dass alternativ der Lärmschutz durch einen Riegel an Wohnbebauung erfolgen soll, auf Ihrem Grundstück - was wiederum in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegt...

Ten Brinke Für diese Wohnbebauung liegt der Stadt seit fast einem halben Jahr ein Bauantrag vor. Der Eindruck, dass wir dieses Gebäude nicht bauen wollen, ist schlichtweg falsch. Das Gebäude wird von uns vertragskonform errichtet.

Trotzdem haben Sie der Stadt jetzt vorgeschlagen, eine Lärmschutzwand zu errichten.

Ten Brinke Wir haben nichts gefordert, wir haben gefragt. Und zwar aus folgendem Grund: Wenn der Geschosswohnungsbau den Lärmschutz erfüllen soll, hat das Auswirkungen auf die Aufteilung der Räume in den Wohnungen. Wir müssten die Grundrisse anpassen: Ausgerechnet zur Westseite hin, der Sonnenseite, müssten größtenteils auf dieser Seite Räumlichkeiten wie Badezimmer, Küchen, Schlafzimmer und Toiletten untergebracht werden, während die Wohnzimmer mit Balkonen überwiegend in Richtung Osten lägen. Das führt zu einer schlechteren Wohnqualität.

Und zu einer schlechteren Vermarktbarkeit...

Ten Brinke Diese Auswirkungen waren beim Zustandekommen des Bebauungsplanes nicht bis zum Ende durchdacht. Wir sind jedoch bereit, die Grundrisse so umzusetzen. Das haben wir mit unseren Bauantrag unter Beweis gestellt. Aber es wäre schade, wenn wir das machen würden, und einige Jahre später wird der Büroriegel errichtet und die Anpassung der Grundrisse wäre nicht notwendig. Im Übrigen: Eine demontierbare Lärmschutzwand kostet auch viel Geld, aber der Gewinn liegt in die Wohnqualität für die zukünftigen Bewohner.

Im Planungsausschuss wurde deutlich, dass es für die temporäre Lärmschutzwand keine Mehrheit geben wird. Wann fangen Sie mit dem Bau des schallschluckenden Geschosswohnungsbaus an?

Ten Brinke Die Planung ist erstellt, den Bauantrag haben wir Ende 2014 bei der Stadt eingereicht. Die Lärmschutzwand soll nicht unser Wohngebäude ersetzen. Darauf können wir allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht verzichten, aber sie soll temporär den fehlende Büroriegel ersetzen! Seit der Aufstellung des Bebauungsplanes sind mehrere Jahre vergangen. Heute hat sich die Bauweise geändert. Deshalb haben wir - abgestimmt mit der Stadt - beantragt, dass wir statt eines flach geneigten Dachpfannendaches ein Staffelgeschoss mit Flachdach bauen dürfen. Wir warten nunmehr auf die dafür beantragte Befreiung und anschließend die Baugenehmigung.

Was auch noch nicht da ist, ist die äußere Erschließung. Noch nicht einmal eine Bauzeitplanung liegt der Stadt vor, berichtete die Bürgermeisterin. Woran hapert's?

Ten Brinke Der städtebauliche Vertrag hat uns verpflichtet, die Arbeiten europaweit auszuschreiben. Die Folge war, dass wir uns dadurch nicht aussuchen konnten, mit wem wir bauen. So haben wir weniger Einfluss, als wenn wir unsere bewährten Partner genommen hätten. Eine Bauzeitplanung haben wir natürlich zu Beginn des Projektes eingereicht, das war laut städtebaulichem Vertrag die Voraussetzung für den Baubeginn der Erschließung. Allerdings muss jeder Abschnitt separat von der Stadt genehmigt werden, das ist ein laufender, baubegleitender Prozess. Für den letzten Abschnitt, den Umbau der Kreuzung Strümper Straße, gibt es diese Genehmigung noch nicht, deswegen kann die Planung erst endgültig fortgeschrieben werden, wenn wir wissen, wann es hierfür die Genehmigung gibt.

Leidtragender ist der Betreiber des Supermarktes. Der Bau sieht fast fertig aus, aber in Betrieb gehen kann er noch nicht...

Ten Brinke Der Bau ist noch nicht nahezu fertig, die Eröffnung ist frühestens Ende des Jahres. Aber um zu vermeiden, dass es doch noch eventuelle Verschiebungen wegen Erschließungmaßnahmen geben könnte, haben wir bei der Stadt angefragt, ob es Bereiche gibt, die für die Eröffnung des Supermarktes untergeordnet sind. Die Straße direkt zum Supermarkt beispielsweise ist ja schon fertig. Allerdings legte die Stadtverwaltung Wert darauf, dass der Frischemarkt erst in Betrieb geht, wenn tatsächlich die gesamte erste Phase der Erschließung fertiggestellt ist. Im Übrigen liegen der Stadt Bankbürgschaften in Höhe von rund 7,9 Millionen Euro vor; damit ist die Fertigstellung der Erschließung zu 100 Prozent abgesichert.

MARTIN RÖSE FÜHRTE DAS GESPRÄCH.

(RP)
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