Meerbusch Helfer für Wahlen zum Landtag und Bundestag gesucht

Meerbusch · Die Stadtverwaltung sucht Wahlhelfer für die Landtagswahl am 14. Mai und die Bundestagswahl am 24. September. Gebraucht werden Beisitzer für die Wahlvorstände. Die Wahlhelfer müssen selbst wahlberechtigt sein - das heißt, sie müssen am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Ihren Hauptwohnsitz sollten sie möglichst in Meerbusch haben. "Besondere Vorkenntnisse brauchen die Wahlhelfer nicht, sie bekommen von uns alle Informationen", erklärt Holger Reith, Abteilungsleiter für Wahlen im Rathaus.

Die Wahlhelfer haben die Aufgabe, in den Wahllokalen für einen ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen. Nachdem das Wahllokal um 18 Uhr geschlossen hat, wird das Wahlergebnis ermittelt. Wahlhelfer, die in einem Briefwahllokal zum Einsatz kommen, zählen die per Post abgegebenen Stimmen aus.

Die Abläufe am Wahlsonntag sind gut strukturiert, damit alles glatt läuft: Der Wahlvorstand trifft sich um 7.30 Uhr im Wahllokal. Das Wahllokal öffnet eine halbe Stunde später. In einem Briefwahllokal beginnt der Einsatz um 16 Uhr. Die Briefwahllokale werden im Mataré-Gymnasium eingerichtet.

Wer sich als Beisitzer bewirbt, erhält vom Wahlamt der Stadt ein so genanntes "Berufungsschreiben". Für den Einsatz erhalten die Helfer je nach ausgeübter Funktion im Wahllokal eine Aufwandsentschädigung ab 50, bei der Briefwahl ab 40 Euro. Interessenten können sich beim Wahlamt an der Wittenberger Straße 21 in Lank-Latum, Telefon: 02150 916-300, oder E-Mail wahlamt@meerbusch.de" melden.

(RP)
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