Denkmäler in Meerbusch - 11 Hilgershof in Langst-Kierst

Meerbusch · Wenn früher Brote in Langst-Kierst mit Kraut bestrichen wurden, so konnte dieses Erzeugnis vom Hilgershof stammen. Dort wurde bis 1952 der sirupartige, süße Brotaufstrich in einer Krautpresse hergestellt. Die Kruutpasch, wie sie im Volksmund genannt wird, ist weitaus älter als der gesamte Hilgershof. Die Backsteinhofanlage stammt, laut Eintrag in der Denkmalliste, aus dem Jahr 1788.

 Die Hofanlage aus Backstein wurde im Jahr 1788 gebaut.

Die Hofanlage aus Backstein wurde im Jahr 1788 gebaut.

Foto: Bastian Koenigs

Nicht nur Vieh, Getreide und Milchwirtschaft waren die Geschäftszweige, in denen sich die Meerbuscher Bauern ihr Einkommen sicherten. Auch Obstanbau gehörte zu den Dingen, die in Langst-Kierst betrieben wurden. Bis 1920 das Hochwasser einen großen Teil der Ernte zerstörte und 1922 eine Dürreperiode einsetzte, danach ging der Obstanbau stark zurück.

Doch nicht nur als Zeugnis für die Landwirtschaft macht den Hilgershof erhaltenswert. Das Wirtschaftsgebäude wurde so angelegt, dass es von Hochwasser nicht in Mitleidenschaft gezogen werden konnte, obwohl der Rhein noch keinen Deich besaß. Somit ist der Hilgershof auch als Auskunftsquelle für den historischen Hochwasserschutz von Bedeutung.

Der Hilgershof, der früher Köneshof hieß, ist gleich hinter dem Deich in Langst zu finden. Er gehört mit dem Backhaus und der Krautpresse zu den Denkmälern, die das Landleben in Meerbusch dokumentieren. Das alte Backhaus zeigt einen Brustfeuerungsofen nach römischen Vorbild — genau, wie er damals typisch für Backhäuser war.

In Langst gab es ursprünglich vier Krautpressen — jedoch nur die auf dem Hilgershof ist noch erhalten. 1952 wurde die Presse stillgelegt, 1989/1990 von Luise und Peter Hilgers jedoch noch einmal in Betrieb genommen.

Denkmalgeschützt ist die gesamte Hofanlage, sie darf in ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht verändert werden. Besonders der Kamin, die frühere Krautsiederei der Pressbalken und der Backofen müssen erhalten bleiben. Jedoch darf die Hofanlage angepasst werden, damit den Bewohnern das Wirtschaften nach modernen Methoden möglich ist.

(RP/ac/ila)
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