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Meerbusch Joggerin läuft bei geschlossener Schranke - fast 400 Euro Strafe

Meerbusch · Eine 22-jährige Meerbuscherin ist in Büderich bei geschlossener Schranke über die Gleise gejoggt. Die Strafe: ein Punkt in Flensburg und 378,50 Euro Bußgeld. Die Familie hält die Strafe für zu hoch.

 Diesen Bahnübergang überquerte die Joggerin. Das brachte ihr 378,50 Bußgeld und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg ein.

Diesen Bahnübergang überquerte die Joggerin. Das brachte ihr 378,50 Bußgeld und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg ein.

Foto: Dackweiler, Ulli

Die Polizei hat in Meerbusch ein besonderes Auge auf Verkehrsdelikte an Schrankenanlagen. Das beweist der neue Fall einer 22-jährigen Joggerin, die vor wenigen Tagen die Gleise am Landsknecht in Büderich betreten hat, obwohl die Schranke geschlossen war. Die Polizei erwischte sie auf frischer Tat: Neben 378,50 Bußgeld hat die junge Frau nun auch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Die Mutter der Betroffenen sagt: "Wir wissen natürlich, dass es ein Fehler war, bei geschlossener Schranke zu gehen. Und der tragische Vorfall einer Meerbuscherin, die 2015 an der Görgesheide von der Straßenbahn überrollt wurde, bleibt uns immer in Erinnerung. Dennoch halte ich 378,50 Euro für ein zu hohes Bußgeld." Bei 100 Euro hätte sie kein Problem gehabt, sagt die Meerbuscherin. "Aber wenn man das Vergehen in Relation zu anderen Delikten stellt, dann sehe ich das Verhältnis nicht. Zum Vergleich: Wenn ich mit Handy am Steuer erwischt werde, also auch das Leben anderer riskiere, zahle ich nur 60 Euro."

Die Tochter sei an diesem Montagmorgen Anfang Juli vom Haus an der Poststraße in Büderich auf dem Weg zum Joggen in die Rheinwiesen unterwegs gewesen. Vor ihr habe ein älterer Mann die Gleise überquert. Instinktiv habe dann die Tochter gleich gehandelt. "Das war natürlich falsch", sagt die Mutter. Sie weiß um die Gefährlichkeit der Lage dort. "Die Bahn aus Krefeld kommt um die Ecke. Auch wenn die Halbschranken dazu verlocken, noch schnell zu laufen, ist es natürlich ein lebensgefährliches Risiko."

Dass die Meerbuscherin den Fall jetzt öffentlich macht, will sie als Warnung an alle Meerbuscher verstanden wissen. Denn immer wieder würden - trotz des tragischen Vorfalls mit dem getöteten Mädchen - Menschen bei geschlossener Schranke laufen. "Mit meiner Tochter sind an diesem Morgen auch viele andere über die Gleise gelaufen."

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss verweist auf den feststehenden Bußgeldkatalog, auf den man keinen Einfluss habe. "Es gibt einen Tatbestandskatalog, da sind alle Delikte geregelt. Ausdrücklich auch das Überschreiten bei geschlossener Schranke", sagt Polizeisprecherin Daniela Dässel. "Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit mit riesigem Gefahrenpotenzial, deshalb auch der hohe Strafsatz." Sie verweist auch darauf, dass die Strafe für Autofahrer noch einmal deutlich höher ist: 700 Euro muss bezahlen, wer eine per Halbschranke geschlossene Bahnanlage überfährt. Kennzahlen darüber, wie häufig dieses Vergehen in Meerbusch und im Rhein-Kreis begangen wird, hat sie nicht: "Wir halten das nicht gesondert fest."

Das Bußgeld hat die Büdericher Familie natürlich sofort gezahlt. "Wir haben keine Handhabe, das wissen wir selbstverständlich." Die Tochter habe die Probezeitphase des Führerscheins zum Glück bereits überstanden. "Diesen Fehler wird sie sicherlich nicht mehr begehen."

(RP)
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