Meerbusch Kanal-TÜV: Fragen-Ansturm auf Stadt

Meerbusch · Mit einem Schreiben hat die Verwaltung Meerbuschs Hauseigentümer über die anstehende Dichtheitsprüfung für private Hausanschlüsse informiert. Seitdem laufen im Technischen Rathaus die Telefone heiß.

Kanal-TÜV: Die wichtigsten Fragen und Antworten
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Foto: rpo, Lukas Felden

Bis Ende nächsten Jahres müssen alle Hauseigentümer, deren Immobilie in einer Wasserschutzzone liegt, die so genannte Dichtheitsprüfung ihres Hausanschlusses abgeschlossen haben - wenn das Gebäude vor 1965 errichtet wurde. Betroffen sind einige tausend Häuser. Für alle anderen Hausbesitzer in Wasserschutzzonen gilt als Frist der 31. Dezember 2020. Für gewerblich genutzte Hausanschlüsse gelten abweichende Fristen.

Darüber hat die Stadtverwaltung alle Meerbuscher Hauseigentümer in der vergangenen Woche per Brief informiert. Seither haben die Mitarbeiter im Fachbereich Straßen und Kanäle viel zu tun - es gibt einen regelrechten Fragen-Ansturm auf die Verwaltung.

"Bereits 2010 hatte die Stadt über die Prüfpflicht informiert. Zwischenzeitlich hat sich die Gesetzeslage geändert; deshalb haben wir alle Hauseigentümer in Meerbusch davon in Kenntnis gesetzt", erklärt Stadtsprecher Michael Gorgs. Auch zur Gefahrenabwehr: "Es sind wieder einige dubiose Firmen unterwegs, die gerade älteren Hausbesitzern eine Dichtheitsprüfung verkaufen wollen", berichtet der Stadtsprecher. "In unserem Schreiben sind die Straßenzüge genau aufgelistet, für die der Kanal-TÜV nachgewiesen werden muss. Wer da nicht draufsteht, braucht auch keine Dichtheitsprüfung. "

 Beim Kanal-TÜV wird der Hausanschluss mit einer Kamera begutachtet, die an einem langen Kabel hängt.

Beim Kanal-TÜV wird der Hausanschluss mit einer Kamera begutachtet, die an einem langen Kabel hängt.

Foto: Matzerath

Ursprünglich wollte die Verwaltung die Informationsschreiben zum Kanal-TÜV als Beiblatt mit den Gebührenbescheiden Anfang des Jahres versenden, um Porto zu sparen. Das hatte aber nicht geklappt.

Betroffen vom Kanal-TÜV sind Bestandsimmobilien nur in Wasserschutzgebieten. 1986 erhob der damalige Düsseldorfer Regierungspräsident einen großen Teil des Meerbuscher Stadtgebietes zur Wasserschutzzone. Das Gebiet erstreckt sich von Osterath über Strümp bis in den Lanker Süden. Wer seine Abwasserleitung bereits nach altem Recht überprüfen ließ, muss keinen neuen Kanal-TÜV mehr in Auftrag geben.

Kanal-TÜV - Was Eigentümer wissen müssen
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Kanal-TÜV - Was Eigentümer wissen müssen

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Foto: Ralph Matzerath

Geprüft werden müssen alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser. Dazu gehören auch alle verzweigten Leitungen unter der Kellerboden-Platte oder unter der Bodenplatte bei Gebäuden ohne Keller. Ebenso sind Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen zu überprüfen. Der Gesetzgeber fordert, dass nur anerkannte Sachkundige die Prüfung nach "DIN 1986 Teil 30" durchführen dürfen. In Meerbusch gibt es derzeit insgesamt acht Sachkundige; freilich dürfen auch Firmen von außerhalb den Kanal-TÜV machen.

Engelbert Gerling aus Büderich ist einer dieser acht Sachkundigen. "Seit die Stadt das Informationsschreiben verschickt hat, zieht die Nachfrage an", berichtet er. Wie teuer die Prüfung ist, hänge von den Gegebenheiten vor Ort ab. "Wie lang ist der Kanal, verläuft er gerade oder um Kurven..." Zunächst säubert der Prüfer den Hausanschluss mit einem Hochdruckreiniger, anschließend setzt er eine Inspektionskamera ein. "Die hängt bei mir an einem rund 30 Meter langen Kabel." Bei seinen bisherigen Prüfungen hätten sich die festgestellten Schäden in Grenzen gehalten. "Die häufigste Schadensursache waren Wurzeln, die in den Kanal eingewachsen waren", berichtet Gerling. Mit einigen hundert Euro Kosten müssen die Hauseigentümer für die Dichtheitsprüfung rechnen. Gerlings Tipp: "Teilen Sie Ihrer Wohngebäudeversicherung mit, dass Sie die Prüfung erfolgreich absolviert haben. Viele Versicherungen reduzieren dann nämlich die Versicherungsprämie."

Bei großen Schäden (Klasse A: "Einsturzgefahr"), die beispielsweise die Standsicherheit betreffen, muss kurzfristig saniert werden. Mittelgroße Schäden (Klasse B) sind innerhalb von zehn Jahren zu beseitigen. Für geringe Bagatellschäden (Klasse C) sind keine Sanierungsfristen vorgegeben. Diese Schäden sind im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung nach 30 Jahren neu zu bewerten.

Die neue Verordnung des Landes führt für die Stadt zu neuen Belastungen. "Die Betreuung der Dichtheitsprüfung ist sehr personalintensiv", berichtet Stadtsprecher Gorgs. Besonders viel Arbeit machen Anfragen von Hauseigentümern, die keine oder nur wenige Unterlagen zu ihrer Immobilie haben und nun wissen wollen: "Wer hat Unterlagen zum Verlauf der Abwasserleitungen?" Ein großer Anteil der Fragen betreffe auch Hauseigentümer, die bereits ihre Leitungen nach altem Recht prüfen ließen. Gorgs verspricht: "Alle Anfragen werden abgearbeitet; jeder Fragesteller erhält eine Antwort."

(RP)
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