Meerbusch Konverter wird auf "Sichtbarkeit" geprüft

Meerbusch · Das von Amprion für spätestens Monatsende angekündigte Gutachten, mit dem das Konverter-Projekt festen Formen annehmen soll, verzögert sich. Der Grund: Es wird nun auch geprüft, wie weit man den Konverter später sehen könnte.

 Amprion plant, die Erdkabel für die Trasse "A-Nord" innerhalb dieses Korridors (rechts) zu verlegen. Endpunkt ist Osterath (oben), von wo aus Freileitungen den Strom nach Süden bringen.

Amprion plant, die Erdkabel für die Trasse "A-Nord" innerhalb dieses Korridors (rechts) zu verlegen. Endpunkt ist Osterath (oben), von wo aus Freileitungen den Strom nach Süden bringen.

Foto: Amprion

Joëlle Bouillon, Sprecherin des Netzbetreibers Amprion, nennt die geplante Inbetriebnahme der neuen Stromtrasse im Jahr 2021 "ambitioniert", aber weiterhin realistisch. Dennoch gibt es eine neue Hürde, die der Stromleitung und dem hoch umstrittenen Bau des Wechselstrom-Konverters in Kaarst oder Gohr im Wege steht. Denn ein wichtiges Gutachten, dass Amprion derzeit ausarbeitet, wird sich um mindestens mehrere Wochen verzögern. Erst, wenn es der Bundesnetzagentur vorliege, können die weiteren Genehmigungsverfahren und Planungen zum Standort des Konverters und der davon abhängigen Lage der Erdkabel in Richtung Norden angestoßen werden.

Will Amprion 2018 mit dem Bau des Konverters beginnen, muss das noch in diesem Jahr passieren. Die geplante späteste Grundsteinlegung im kommenden Jahr sei dadurch "nicht zwingend" gefährdet. "So ein Gutachten ist unglaublich komplex und umfangreich", betont Bouillon. Das Dokument, mit dem unter anderem ein Umweltgutachter von Amprion befasst ist, hatte Bouillon Ende Januar noch für das laufende Quartal angekündigt. Jetzt gehe man davon aus, dass das Gutachten, das die bisher gesammelten Fakten zur Standortsuche für den Konverter und die von Norden kommende Gleichstromtrasse "A-Nord" zusammenfassen soll, "im zweiten Quartal" fertig wird - also spätestens Ende Juni.

Meerbusch: Konverter wird auf "Sichtbarkeit" geprüft
Foto: Amprion

Der Hauptgrund dafür sei eine sogenannte "Sichtbarkeitsanalyse", die noch in das Gutachten aufgenommen werden soll. Einfach ausgedrückt: Amprion will nun auch prüfen, von wo aus man den 18 Meter hohen Stromkonverter sehen kann. Angeregt hatten dies Bürgerinitiativen und Politiker bei den laufenden Diskussionsrunden mit Amprion. "Es geht ja nicht nur um das Thema Emissionsschutz", sagt Bouillon, "sondern auch um das Landschaftsbild." Der Konverter sei ein großes Bauwerk, dass man nicht "verstecken" könne, obwohl man sich durch Bepflanzungen bemühen wolle, ihn an den jeweiligen Standort anzupassen.

In Frage kommen dafür Bouillon zufolge noch immer sowohl die Dreiecksfläche zwischen Bahnschienen, A 57 und L 30 in Kaarst als auch der Dormagener Stadtteil Gohr. "Wir stehen aber weiterhin hinter unserem Vorzugsstandort Kaarst", sagt die Amprion-Sprecherin. Gohr sei lediglicht eine Alternative, die bei der Prüfung von insgesamt 20 Standorten übriggeblieben ist. Mit einer Entfernung von 1,3 Kilometern hat der Standort in Kaarst den größten Abstand zu den nächsten Wohnungen - allerdings sei der gemessene Abstand nur eine Seite der Medaille. Denn wer in Kaarst beispielsweise auf dem Marktplatz stehe und einen Konverter sehen könne, könnte das als störender empfinden als bei gleicher Entfernung von der Autobahn aus gesehen, führt Bouillon an. Aus diesem Grund sollen auch die erwarteten Ergebnisse der "Sichtbarkeitsanalyse" einen Einfluss auf die Standortwahl nehmen.

Meerbusch: Konverter wird auf "Sichtbarkeit" geprüft
Foto: Amprion

Auch die Lage der Erdkabel, die von Norden kommend zum Konverter verlegt werden, müsse noch genau bestimmt werden. Im Gegensatz zu den nutzbaren bestehenden Masten südlich des Konverters müssen im Norden neue, unterirdische Leitungen her. Dies sei ein "Eingriff in die Umwelt", gibt Bouillon zu. Bei einer Informationsveranstaltung in Krefeld informierte Amprion die anwesenden Bürger genauer darüber. Dort erklärte Amprion-Sprecher Jonas Knoop, dass für den Bau von Erdkabeln eine 35 Meter breite Trasse nötig sei, die in aller Regel nicht in Siedlungsgebiete fallen dürfe. Somit seien es vor allem Landwirte, die davon betroffen sein werden. Für die Bauzeit, in der sie diese Fläche zwei bis drei Jahre nicht nutzen können, erhalten sie eine Entschädigung.

(bur)
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