Dreineinhalb Jahre Haft Meerbuscher zog Drogenplantage in Willich hoch

Meerbusch · An der Büttgener Straße zog ein 35-Jähriger eine Drogenplantage stattlichen Ausmaßes hoch. Der Mann fiel durch einen Zufall auf: Dasselbe Haus hatte einst ein anderer Marihuana-Züchter gemietet. Nun stand der Meerbuscher vor Gericht.

 Viele dieser Hanf-Pflanzen hat ein Meerbuscher in Willich hochgezogen.

Viele dieser Hanf-Pflanzen hat ein Meerbuscher in Willich hochgezogen.

Foto: dpa

Der Versuch, seiner damaligen Freundin ein gutes Einkommen vorzugaukeln, hat einen 35-jährigen Meerbuscher Ende vergangenen Jahres in Untersuchungshaft und am Dienstag vor die 2. Große Strafkammer des Landgerichts in Krefeld gebracht. Die Anklage: Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Gericht verurteilte den Meerbuscher zu dreieinhalb Jahren Haft.

Etwa ein Jahr lang hatte der heute 35-Jährige im Keller eines gemieteten Hauses an der Büttgener Straße in Willich Marihuana angebaut. Als seine Plantage im November 2017 aufflog, stellte die Polizei 607 Cannabispflanzen, mehr als 780 Gramm bereits geerntetes und konsumfähiges Cannabis und eine umfangreiche Ausrüstung sicher.

Nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und einem Gutachter betrieb der 35-Jährige die Plantage "hochprofessionell" mit Ventilatoren, Hochleistungslampen, Zeitschaltuhren, Reflektoren und einem ausgeklügelten Belüftungssystem.

Er selbst, so sagte es der 35-Jährige, der noch vor seiner ersten Vernehmung direkt nach der Festnahme im Polizeiwagen gestanden hatte, die Drogen angebaut zu haben, sei nie Konsument gewesen und habe sich sämtliches Wissen über Hanf-Anbau angelesen oder per Internet-Videos angeeignet.

Den Anbau habe er nur als Möglichkeit gesehen, seiner damaligen großen Liebe ein gutes Einkommen vorzugaukeln. Denn beruflich sei es damals schlecht bei ihm gelaufen; der Job als Promoter brachte nicht genug ein, um seinen Lebensstandard zu halten. Die Beziehung zu der Frau endete bereits im Sommer 2017; der 35-Jährige gab an, dass er die Plantage dennoch weiterführte, um seine Schulden zur Investition in die Ausrüstung und seine Miete für den Zwei-Jahres-Mietvertrag bezahlen zu können. Ende 2017 habe er aussteigen wollen. Dazu kam es dann abrupter als geplant - und nur durch einen Zufall.

Der Meerbuscher geriet in den Fokus Düsseldorfer Drogenfahnder, nachdem diese in der Landeshauptstadt an der Rather Straße eine große Marihuana-Plantage ausgehoben hatten. Deren Initiator stellten sie später in einer konspirativen Wohnung in der Düsseldorfer Innenstadt - und fanden in dessen Unterlagen einen beendeten Mietvertrag über eben jenes Haus in Willich, das zu dieser Zeit der Meerbuscher angemietet hatte. Die Ermittler vermuteten dort eine weitere Plantage des Düsseldorfer Marihuana-Anbauers - dessen Fall aktuell vor dem Landgericht in Düsseldorf verhandelt wird.

Sie observierten das Gebäude, entdeckten zugeklebte Kellerfenster und fanden eine ungewöhnliche Wärme-Entwicklung, eine Videoüberwachung und einen Fingerabdrucksensor höchst verdächtig. Den Meerbuscher beobachteten sie dabei, wie er mehrmals täglich aus seiner angrenzenden Mietwohnung in den vermuteten Hasch-Keller im Anbau spazierte - offenbar, um sich um Hunderte Pflanzen zu kümmern.

Wie sich letztlich herausstellte, war es allerdings reiner Zufall, dass sich der Meerbuscher in ein Haus eingemietet hatte, dessen Vormieter ebenfalls im Drogenanbau unterwegs war. Die Männer kennen sich nicht.

Der Meerbuscher, der seit November 2017 in Willich in Untersuchungshaft sitzt, präsentierte sich vor Gericht gesundheitlich angeschlagen und reumütig. "Das tut mir alles sehr leid. Ich bin kein krimineller Mensch und hätte nie gedacht, dass es so schlimm wird, was ich mache", sagte er vor der Urteilsverkündung. Seine Tat räumte er ein und bezeichnete sich als alleinverantwortlich. "Ich möchte einfach eine zweite Chance. Die Untersuchungshaft hat mich sehr mitgenommen, aber mich auch sehr belehrt."

Während die Staatsanwaltschaft aufgrund der Plantagengröße und der Menge der zu erwartenden Ernte nicht von einem minderschweren Fall ausging und eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren forderte, plädierte der Anwalt des Meerbuschers auf eine Strafe und "unter drei Jahren". Er stimmte der Staatsanwältin jedoch dahingehend zu, dass die Menge tatsächlich keinen minderschweren Fall zulasse. Allerdings rechnete er mit weniger Ertrag durch die Drogenpflanzen als Staatsanwaltschaft und Gutachter. Die gingen von 15 Kilo Marihuana pro Ernte aus, der Rechtsbeistand von rund zwei Kilo weniger, da sein Mandant nur die hochwertigen Blüten der Hanf-Pflanzen habe verwerten wollen, nicht aber sämtliche Pflanzenteile. Dem schloss sich die Kammer an, die die Erklärungen des Angeklagten sowie dessen Reue für glaubwürdig hielt. Verkauft hat der Meerbuscher während seiner kurzen Pflanz-Karriere nichts - auch das wirkte sich leicht strafmildernd aus, zudem die Tatsache, dass der Meerbuscher zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Im Gefängnis wird der 35-Jährige seine Strafe nicht absitzen müssen: Die Kammer setzte den Haftbefehl gegen den Meerbuscher aus.

Ausschlaggebend für diese Möglichkeit des offenen Vollzugs war unter anderem der Einsatz zweier Jugendfreunde des Meerbuschers. Sie besorgten dem 35-Jährigen nicht nur einen Arbeitsvertrag in ihrem Unternehmen, sondern während einer Verhandlungspause auch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7500 Euro. Da der Meerbuscher in eine frühere, bisher zwischen vermietete Wohnung in Büderich zurückkehren kann, wertete das Gericht auch eine feste Meldeadresse als gegeben.

Fluchtgefahr - von der ging die Staatsanwaltschaft aufgrund familiärer Auslands-Kontakte des Angeklagten aus - sah die Kammer nicht. Der 35-Jährige muss sich nun zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Sollte er gegen Auflagen verstoßen oder strafrechtlich auffallen, muss die Haft im Gefängnis abgesessen werden.

(RP)
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