Meerbusch Mieter hält an Hotel-Vorhaben fest

Meerbusch · Ein Haus im Office-Park-Büderich wird weiterhin als Herberge für Monteure genutzt. Dabei hat ein Gericht mittlerweile entschieden, dass die Nutzung nicht zulässig ist. Der Mieter will das nicht akzeptieren und plant weiterhin ein Hotel.

 Anwohner hatten sich mehrfach über die Zustände an dem Gebäude im Gewerbegebiet beschwert.

Anwohner hatten sich mehrfach über die Zustände an dem Gebäude im Gewerbegebiet beschwert.

Foto: Karrasch

Denis Baron gibt nicht auf. "Ich bleibe cool und locker, ich weiß genau, dass ich recht habe", sagte der Mieter der Immobilie mit der Hausnummer 20 im Büdericher Office-Park unserer Redaktion. Baron, Geschäftsführer der Zeltlinger Hof Kelsterbach UG, will am Standort im Gewerbegebiet ein Hotel errichten.

Schon seit mehreren Monaten übernachten dort unter der Woche Monteure. Anwohner hatten sich über Lärm und überquellende Mülltonnen beschwert. Die Stadt sei besorgt wegen der Gäste-Klientel, meint Baron. Für das geplante Hotel hat der Geschäftsmann aber ganz andere Visionen: Japaner, Chinesen, Stewardessen und Businessleute sollen in seinem Hotel unterkommen, das sei sein Traum, sagt er. Warum die Stadt nicht mit ihm zusammenarbeiten oder zumindest kommunizieren wolle, könne er nicht verstehen. "Das Hotel wäre ja auch gut für die Stadt."

Die Verwaltung sieht das anders. Sie möchte, dass der Office-Park ein "hochwertiger Büro- und Verwaltungsstandort" bleibt und hatte deshalb den Bauantrag für das Hotel zurückgestellt und eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Baron und der Besitzer der Immobilie, ein Düsseldorfer Investor, schalteten daraufhin Anwälte ein. Mit einer Klage waren die Rechtsvertreter jedoch nicht erfolgreich. Das Gericht bestätigte in zwei Eilverfahren die Auffassung der Stadt.

Die Nutzungsuntersagung war nach Meinung der Richter rechtmäßig, weil der Mieter die Beherbergung "schwarz" aufgenommen hatte und damit gegen die geltende Gesetzeslage des formellen Baurechts verstößt. Die Bedingung für eine Zurückstellung des Bauantrags sah das Gericht tatsächlich nicht gegeben, jedoch nur, da das Vorhaben bereits jetzt planungsrechtlich unzulässig sei und das Bauvorhaben daher ohne Aufschub hätte abgelehnt werden können.

Der Kläger hatte zwei Wochen Zeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Dies sei aber nicht geschehen, sagte ein Sprecher das Verwaltungsgerichts Düsseldorf unserer Redaktion. Dadurch sind die Beschlüsse jetzt rechtskräftig. Die Stadt hatte bereits kurz nach den Urteilen angekündigt, die Nutzung als Arbeiterunterkunft effektiv unterbinden zu wollen. Jetzt will die Verwaltung ein Zwangsgeld wegen des Verstoßes gegen die Nutzungsuntersagung eintreiben - das soll der Eigentümer bezahlen. Es ist bereits von einem höheren fünfstelligen Betrag noch mal verdoppelt worden, weil dieser bisher nicht gezahlt hat. "Der letzte Schritt wäre dann die Versiegelung des Gebäudes", sagte der Technische Beigeordnete Michael Assenmacher.

(tak)
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