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Meerbusch Nachbarn klagen gegen Behindertenheim

Meerbusch · Am Kamperweg 27 in Osterath plant die Evangelische Stiftung Hephata den Bau eines Wohnheims für Behinderte. Zwölf Personen sollen dort in zwei Wohngruppen unterkommen. Anwohnern ist der Bau "zu wuchtig" und zu groß

 Die beiden Baukörper des neuen Wohnheims liegen direkt an der Straße (weißer Bereich). Im Hintergrund links ist das noch bestehende Einfamilienhaus eingezeichnet.

Die beiden Baukörper des neuen Wohnheims liegen direkt an der Straße (weißer Bereich). Im Hintergrund links ist das noch bestehende Einfamilienhaus eingezeichnet.

Foto: Evangelische Stiftung Hephata

Vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf haben Anwohner des Kamperwegs in Osterath nun Klage gegen den Bau eines Wohnheims für Behinderte eingereicht. Auf dem rund 2800 Quadratmeter großen Grundstück am Kamperweg 27 soll nach den Plänen der Evangelischen Stiftung Hephata in Mönchengladbach ein zweigeschossiger Neubau entstehen, in dem Platz für zwei Wohngruppen mit zwölf Personen ist. Vier Bewohner sind auf einen Rollstuhl angewiesen.

 Auf einem Teil dieses Grundstücks soll das Wohnheim gebaut werden. Bauherr ist nicht die Evangelische Stiftung, sondern ein Investor, der es dann weiter vermietet.

Auf einem Teil dieses Grundstücks soll das Wohnheim gebaut werden. Bauherr ist nicht die Evangelische Stiftung, sondern ein Investor, der es dann weiter vermietet.

Foto: Ulli Dackweiler

Zusätzlich soll dort Raum für drei Betreuer geschaffen werden. Der Bau soll etwa neun Meter hoch sein und eine Fläche von 24 mal 15 Meter einnehmen. Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Einfamilienhaus, das jedoch auf dem hinteren Teil des Areals liegt und nicht mehr bewohnt sein soll.

"Uns ist der geplante Neubau viel zu wuchtig", sagt Norbert Massing, der direkt neben dem Grundstück wohnt. Er und weitere 40 Nachbarn, die sich nun zusammengeschlossen haben, stehen hinter der Klage. Ihr Argument: Das geplante Wohnheim verstoße gegen §34 des Baugesetzbuches. Hintergrund: Nach §34 ist eine Bebauung zulässig ...[...] "wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt". Gerade der Passus der "näheren Umgebung" stört die Anwohner. Denn am Kamperweg stehen überwiegend Ein- Zweifamilien- und Reihenhäuser. Weil der Bau nach §34 beurteilt wurde, kam es auch in Ausschüssen und Rat zu keiner größeren Diskussion oder Vorstellung des Projekts durch den Investor.

Das ist allerdings ein durchaus übliches Verfahren, weil etwa nicht jedes neu gebaute Einfamilienhaus vom Rat abgesegnet werden muss. Darüber hinaus argumentieren die Bürger, das geplante Behindertenwohnheim verstoße in "in Teilen gegen Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes — WTG, in der die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Heimbewohner unter besonderen Schutz gestellt werden". Näheres wollen die Bürger erst in der Begründung der Klage erläutern, die offenbar noch nicht vorliegt. Die Anwohner haben sich laut Norbert Massing sogar die Mühe gemacht, einen Gegenentwurf vorzulegen. Dort sei ein "wesentlich großzügigeres Wohn- und Freizeitangebot für die Bewohner" vorgesehen. Doch statt "diese einmalige Chance" zu nutzen, gebe sich sowohl der Betreiber Hephata, als auch die Stadt "mit einem durch den Investor von wirtschaftlichen Interessen geleiteten Unterbringungskonzeptes für eine benachteiligte Minderheit zufrieden", so die Anwohner weiter. Die Stadt hat allerdings nur gute Erfahrungen mit derartigen Einrichtungen gemacht.

Die Wohnheime der Hephata an der Meerbuscher Straße 18 sowie an der Holbeinstraße 6 seien "konfliktfrei" in der Nutzung", hieß es zuletzt im Bauausschuss. Stadt-Sprecher Michael Gorgs bestätigt, dass die Stadt die Baugenehmigung bereits erteilt hat. Das im Paragrafen 34 des Baugesetzbuches niedergelegte "Gebot des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung" sei bei diesem Bauvorhaben "selbstverständlich erfüllt", so Gorgs weiter. Wohnen sei die vorwiegende Nutzungsform in diesem Gebiet, dazugehört selbstverständlich auch Wohnen für Behinderte. Bei der Beurteilung des Bauantrages spiele es keine Rolle, inwieweit der Investor das Potenzial des Grundstücks wirtschaftlich ausschöpfe, so Gorgs.

"Hephata ist dankbar, dass private Investoren bereit sind, für Menschen mit Behinderung Wohnraum zu schaffen", sagt Dieter Kalesse, Sprecher der evangelischen Stiftung. "Sollte es durch die Klage der Nachbarn zu einer eventuellen Bauverzögerung kommen, sind die Menschen mit Behinderung und deren Angehörige die Leidtragenden", sagt Kalesse. In einigen wenigen Fällen habe Hephata auch anderenorts die Erfahrung gemacht, dass Nachbarn bezogen auf den Neubau eines Hauses für Menschen mit Behinderung zunächst verunsichert reagieren. Auch hier habe sich später ein gutes Miteinander ergeben, so Kalesse.

Die Evangelische Stiftung Hephata als nicht Verfahrensbeteiligte werde ihren Beitrag dazu leisten, dass sich, wie es in den allermeisten Fällen gelingt, auch über anfängliche Irritationen hinweg ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis einstellt. Die Stiftung bittet alle Verfahrensbeteiligten, nach Abklärung aller berechtigten Fragen, auch ihrerseits hierzu bereit zu sein.

(RP)
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