Meerbusch Neue Pläne für historischen Reiterhof

Meerbusch · Die geplanten Neubauten auf dem Gelände des früheren, heute denkmalgeschützten Reiterhofs von Heike und Franz-Josef Münker an der Langster Straße in Langst-Kierst beschäftigt weiter Politik und Verwaltung.

Was ist tatsächlich und was rechtlich möglich? Und womit ließe es sich leben? Die Mitglieder des Planungsausschusses haben sich darüber bei einem Außentermin vor Ort einen Eindruck verschafft. Klar ist: Die Langst-Kierster fürchten einen durch viel Beton gestörten Blick auf die alte Kirche und den damit einhergehenden Verlust des historisch-dörflichen Charakters im Ort. Daran hat sich nichts geändert, auch wenn der Investor seine Pläne überarbeitet hat.

 Der Blick von der anderen Seite aus - in Richtung Kirche.

Der Blick von der anderen Seite aus - in Richtung Kirche.

Foto: juha

Beschlossen ist: Neben der Hofanlage an der Langster Straße entsteht jetzt ein eingeschossiges Doppelwohnhaus mit Satteldach und seitlichen Garagen. Die notwendige denkmalrechtliche Genehmigung hat der Planungsausschuss am Donnerstag erteilt. "Bei der überarbeiteten Planung wurde bewusst auf die direkte Anbindung an die denkmalgeschützte Hofanlage verzichtet, der Neubau ist jetzt zweieinhalb bis drei Meter von der Hofmauer abgerückt", sagt Michael Assenmacher, Technischer Beigeordneter im Meerbuscher Rathaus. "Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen auch vonseiten des Landschaftsverbands keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahme."

Die noch ausstehende Entscheidung über den ebenfalls geplanten und vom Ausschuss bislang abgelehnten Neubau eines modernen Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten und zwölf Parkplätzen auf der anderen Seite des historischen Haupthauses, direkt an der Ecke Langster Straße/Schützenstraße, betrifft das wohlgemerkt nicht. "Die Pläne wurden mehrfach überarbeitet und uns in dieser Woche vorgelegt", sagt Kirsten Steffens, Leiterin des Fachbereichs Stadtplanung und Bauaufsicht. "Die Änderungen sind schon entscheidend, denn gebaut würde jetzt nicht mehr im Denkmal, sondern unmittelbar daneben." Auch an dieser Stelle wurde das geplante Gebäude ein Stück weit verrückt. Für eine Anwohnerin ist das nicht mehr als ein rechtlicher Kunstgriff: "Damit will sich der Investor aus der Affäre ziehen. Diese Ecke hat ortsbildprägenden Charakter, und der wird durch den Neubau nun einmal zerstört."

Fakt ist: Für das historische Hofgelände existiert kein Bebauungsplan. Was, wie und wo der Eigentümer dort bauen darf, richtet sich deshalb nach dem Baugesetzbuch. "Sichtbeziehungen", erklärt Kirsten Steffens, "sind dadurch jedenfalls nicht geschützt." Entscheidend sei vielmehr, ob sich das Denkmal dem Neubau optisch unterordnet oder ob es als solches überhaupt nicht mehr erkennbar ist. "Das richtet sich nach der Art der Bebauung im Umfeld." Und in die, sagt die Stadtplanerin, würde sich das geplante Mehrfamilienhaus aus rechtlicher Sicht wahrscheinlich einfügen.

Also: Wurden die entscheidenden Fehler bei der Bewilligung von Neubauten schon viel früher gemacht? Michael Assenmacher sagt: "Ja!", der Investor auch. Entscheiden wird am Ende der Planungsausschuss. Oder das Verwaltungsgericht.

(RP)
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