Meerbusch Neue Sperrklausel - gravierende Auswirkung auf Meerbuschs Rat

Meerbusch · Der Meerbuscher Landtagsabgeordnete Lutz Lienenkämper (CDU) begrüßt die neue Sperrklausel bei Kommunalwahlen, die der Landtag jetzt beschlossen hat. Als eine "Stärkung des kommunalen Ehrenamts als Fundament unserer Demokratie" bezeichnet Lienenkämper die Änderung. Die Sperrklausel sieht vor, dass Parteien mindestens 2,5 Prozent erreichen müssen, um in das Kommunalparlament einzuziehen. Auf den derzeit zersplitterten Meerbuscher Rat hätte dies vermutlich Auswirkungen. Bei der jüngsten Kommunalwahl 2014 erreichten die Piraten 1,83 Prozent, die Zentrumspartei kam auf 1,91 Prozent. Ratsherr Wolfgang Müller schloss sich nachher mit Ratsherr Christian Staudinger-Napp zur Fraktion "Die Aktiven" zusammen. Auch für die Partei Die Linke könnte es knapp werden - sie kam 2014 auf 2,81 Prozent. Die UWG erreichte 2014 hingegen 5,62 Prozent und würde mit diesem Ergebnis deutlich im Rat bleiben.

Der Gesetzesentwurf war gemeinsam von den Fraktionen von CDU, SPD und Grüne eingebracht worden. Das Besondere an dem Beschluss ist, dass die Sperrklausel nicht wie früher nur im Kommunalwahlgesetz festgeschrieben wird, sondern auch in die Landesverfassung NRW aufgenommen wird. "Durch die verabschiedete Änderung der Verfassung werden die kommunalen Parlamente gestärkt und damit auch die Kommunalpolitik vor Ort", sagte Lutz Lienenkämper. Der CDU-Landtagsabgeordnete aus Meerbusch ist auch Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion und hat maßgeblich am "Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften" mitgearbeitet.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW hatte 1999 die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Die entsprechende Bestimmung wurde daraufhin aus dem nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz gestrichen und jetzt nach Anhörung von Experten wieder implementiert.

(sep)
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