Meerbusch Polizei warnt vor neuem Trendgerät Hoverboard

Meerbusch · In Büderich wurde ein 15-Jähriger angehalten.

Meerbusch: Polizei warnt vor neuem Trendgerät Hoverboard
Foto: ap

Aus aktuellem Anlass warnt die Meerbuscher Polizei vor dem Gebrauch von sogenannten Self-Balance-Scooters (Hoverboard) im öffentlichen Straßenverkehr. Am vergangenen Samstag befuhr laut gestrigem Polizeibericht gegen 6.55 Uhr ein junger Meerbuscher mit einem Hoverboard den Brühler Weg. Zufällig vorbeifahrende Beamte hielten den 15-Jährigen an und untersagten ihm die Weiterfahrt. Den Jungen erwartet jetzt ein Verfahren unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Laut Polizei droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe, letztlich entscheide darüber der Richter.

Das Hoverboard ist eine Mode aus den USA; das Gerät funktioniert ähnlich wie ein Segway. Der Benutzer steht auf einem Steg, an dessen Enden sich zwei Rollen befinden. Anders als beim Segway kann man sich aber nicht nicht mit den Händen festhalten kann, sondern muss ohne Benutzung der Hände das Gleichgewicht halten. Gesteuert wird durch Gewichtsverlagerung nach rechts und links, beschleunigt und gebremst wird durch Verlagerung des Gewichts nach vorne oder hinten. Verboten ist das Hoverboard als Fortbewegungsmittel auf öffentlicher Straße, da die zweirädrige Maschine schneller als sechs km/h fahren kann, also als Kraftfahrzeug gilt. "Nach vorläufiger rechtlicher Bewertung fallen diese Scooter nicht unter die besonderen Fortbewegungsmittel des § 24 der Straßenverkehrsordnung und dürfen damit nicht auf Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden", heißt es seitens der Polizei.

Problematisch aus Sicht der Polizei: Die Anbieter wiesen bei ihren Publikationen im Internet häufig nicht auf die Verbote für den öffentlichen Raum hin oder träfen sogar rechtlich fragwürdige bis falsche Aussagen. Die Geräte sind frei verkäuflich, im Internet liegen sie preislich bei rund 300 Euro.

(sep)
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