Meerbusch Räuber mit Horrormaske muss drei Jahre in Haft

Meerbusch · Im August überfiel ein 25-jähriger Meerbuscher unter Drogeneinfluss drei Jugendliche an der Haltestelle "Hoterheide" in Osterath. Gestern fiel am Landgericht Düsseldorf das Urteil

Meerbusch: Räuber mit Horrormaske muss drei Jahre in Haft
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Keine Bewährung für einen mittlerweile 26 Jahre alten Meerbuscher: Drei Jahre und zwei Monate muss der arbeitslose junge Mann ins Gefängnis - so lautete gestern am zweiten Verhandlungstag das Urteil am Landgericht Düsseldorf.

Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine geringere Gefängnisstrafe gefordert und auf zwei Jahre und vier Monate plädiert. Strafmildernd berücksichtige das Gericht eine eingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten: Michael S. stand während der Tat unter Drogeneinfluss, hatte Cannabis und Amphetamine konsumiert.

Am 20. August, einem Freitagabend, hatte sich der Angeklagte eine Maske aus dem Horrorfilm "The Saw" übergestreift, ging zur Haltestelle "Hoterheide" in Osterath. Um 22.50 Uhr zog er eine Gasdruckpistole, richtete sie auf drei Passanten und forderte sie auf, ihm ihre Mobiltelefone zu überreichen. Die ersten beiden gehorchten, gaben ihm ein iPhone 5c und ein Samsung Galaxy S3. Der dritte aber weigerte sich. Daraufhin soll der Angeklagte die Waffe auf ihn gerichtet und ihm gedroht haben, ihn in den Kopf zu schießen.

 Am 20. August 2014 kam es an der Haltestelle "Hoterheide" in Osterath zu dem Raubüberfall.

Am 20. August 2014 kam es an der Haltestelle "Hoterheide" in Osterath zu dem Raubüberfall.

Foto: Ulli Dackweiler

So schilderte der Zeuge es gestern vor Gericht. Als er laut um Hilfe rief, sei der Täter geflüchtet - und er hinterher. Die Polizei konnte den Angeklagten wenig später in einem nahegelegenen Haus in Osterath festnehmen, fand bei ihm die Maske, die erbeuteten Handys und die Schreckschusspistole. Einen Tag nach dem Überfall kam der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte gab an, sich an den Abend nicht mehr erinnern zu können. Es könne sich aber durchaus so abgespielt haben. Gegenüber den Polizisten, die ihn an dem Abend verhafteten, hatte er angegeben, dass er die Tat begangen habe. So steht es in einem Aktenvermerk, der gestern im Gerichtssaal verlesen wurde.

Grund für die Erinnerungslücken sei der Drogenkonsum des Angeklagten. Zwar war der heute 26-Jährige eine zeitlang clean, wurde aber ein Jahr vor dem Raubüberfall wieder rückfällig, nahm nahezu täglich Drogen. Ein Sachverständiger erklärte vor Gericht, der Angeklagte sei bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen.

(RP)
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