Meerbusch Sepa-Regeln auch für Privatkunden

Meerbusch · Ab 1. Februar werden keine Überweisungen nach altem Muster angenommen

Die Sparkassen und Banken machen darauf aufmerksam, dass die Sepa-Übergangsfrist für Privatkunden zum 31. Januar endet. Ab 1. Februar dürfen Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften nur noch mit der internationalen Kontonummer IBAN erfolgen. "Alle Zahlungen im alten Verfahren - also nur mit Bankleitzahl und Kontonummer - dürfen wir dann nicht mehr akzeptieren", sagt Marcus Haefs, Mitarbeiter PR und Medien bei der Sparkasse Neuss. "Vor allem ältere Kunden nutzen gerne noch das alte Verfahren. Das ist ab 1. Februar aber nicht mehr möglich." Mit der Umstellung wird der Zahlungsverkehr europaweit vereinheitlicht. Sepa steht für "Single European Payment Area" (gemeinsamer europäischer Zahlungsraum).

Die Umstellung ist für alle Sparkassen und Banken verpflichtend. Kunden müssen dann alle Überweisungen und Lastschriften in Euro nach dem Sepa-Zahlverfahren vornehmen. Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nutzen sie die 22-stellige IBAN. Sie setzt sich aus dem Länderkennzeichen (in Deutschland DE), einer zweistelligen Prüfziffer sowie der bereits bekannten Bankleitzahl und Kontonummer zusammen. Falls damit die 22 Stellen noch nicht voll sind, wird mit Nullen aufgefüllt. Nach altem Muster - also lediglich mit Bankleitzahl und Kontonummer - ausgefüllte Überweisungsträger dürfen ab 1. Februar nicht mehr akzeptiert werden. Sie müssen an die Kunden zurückgegeben werden. So sieht es das Europäische Recht vor.

Die Sparkassen und Banken gehen zwar von einem weitgehend reibungslosen Übergang aus. "Der Großteil unserer Mitglieder und Kunden arbeitet bereits mit IBAN und BIC", erklärt Volksbank-Sprecher Christian Feldbinder. "Die ,Nichtnutzer' werden von den Filialmitarbeitern auf die Umstellung hingewiesen." Zudem gab es schriftliche Informationen.

Die Sepa-Regeln sollten schon vor zwei Jahren für alle verbindlich werden. Am 1. August 2014 wurde die IBAN Pflicht für Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen. Privatkunden bekamen noch eine Schonfrist. Diese endet nun.

(abu)
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