Meerbusch Stadt duldet Parklicht-Verstöße

Meerbusch · Neuer Ärger ums Nachtlicht: Laut Straßenverkehrsordnung müssen Autofahrer, wenn nachts Straßenlaternen abgeschaltet werden, dort mit brennendem Parklicht parken. Meerbusch setzt diese Vorschrift jedoch nicht durch.

 Rote Folie kennzeichnet Laternen, die nachts zeitweise abgeschaltet werden und wo das Auto beleuchtet werden muss. Wer sich nicht daran hält, riskiert (theoretisch) ein Knöllchen. Sorgt ein nicht ausreichen beleuchtetes Auto für einen Unfall, kann der Halter juristisch belangt werden.

Rote Folie kennzeichnet Laternen, die nachts zeitweise abgeschaltet werden und wo das Auto beleuchtet werden muss. Wer sich nicht daran hält, riskiert (theoretisch) ein Knöllchen. Sorgt ein nicht ausreichen beleuchtetes Auto für einen Unfall, kann der Halter juristisch belangt werden.

Foto: UD

Wenn in Meerbuschs Wohnstraßen in den Wochentags-Nächten zwischen 1.30 Uhr und 4 Uhr die Straßenlaternen abgeschaltet werden, verstoßen Anwohner auf einen Schlag tausendfach gegen die Straßenverkehrsordnung. Denn wer sein Auto innerorts unter einer Laterne mit Energiespar-Schaltung geparkt hat (erkennbar an der roten Banderole), ist durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet, nachts das Parklicht einzuschalten.

Doch praktisch niemand hält sich in Meerbusch an die Vorschrift. Und die Stadt zeigt keine Neigung die nächtliche Einhaltung von Paragraf 17/Absatz 4 der StVO durchzusetzen. Offenbar ist seit Beginn der Laternenabschaltung kein einziges Knöllchen wegen fehlenden Parklichts geschrieben worden.

Wer die Meerbuscher kennt, weiß: Sollte nachts Strafgeld fällig werden, würde sofort eine neuerliche Diskussion um die umstrittene Nachtabschaltung losbrechen.

Genau das passiert gerade in der Nachbarstadt Krefeld. Die dortige Verwaltung plant die Abschaltung von 29 000 Laternen ab Mai zwischen 1.15 und 3.30 Uhr. Die Krefelder Autofahrer wären verpflichtet, nachts das Parklicht einzuschalten. Krefeld will das Problem auf Meerbuscher Art lösen, indem die Einhaltung dieses Paragrafen-Abschnitts der Straßenverkehrsordnung einfach nicht kontrolliert wird — die Regelung sei schließlich veraltet, heißt es zur Begründung.

Im Bundesverkehrsministerium hat man für diese "rheinische Auslegung" der StVO kein Verständnis. Das Ministerium hält ausdrücklich an der Parklicht-Pflicht unter ausgeschalteten Laternen fest. Dies bestätigte ein Sprecher auf Anfrage der Rheinischen Post. "Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in diesem Punkt ist auch nicht geplant". Das Ministerium sieht die Kommunen in der Pflicht. Diese könnten die Parklichtregelung nicht individuell handhaben. Natürlich dürften die Städte über Laternenabschaltung entscheiden — aber nicht über die Gültigkeit der Straßenverkehrsordnung.

In Krefeld könnte die Parklicht-Diskussion die Nachtlichtabschaltung doch noch kippen. Die Innenstadt-CDU will zumindest die City ausgeleuchtet lassen. Die SPD fordert, das Licht in ganz Krefeld brennen zu lassen. Der auch für Meerbusch zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Scheelen kritisiert die Abschaltung als "einen Rückschritt, der nicht nur der Attraktivität, sondern auch der Sicherheit unserer Stadt schadet".

In Meerbusch ist die Parklicht-Frage vor Beginn der Laternen-Abschaltung 2006 diskutiert worden. Daraufhin brachte die Stadt die roten Banderolen an den Laternen an. Stadtsprecher Michael Gorgs: "Probleme und Beschwerden haben sich seitdem nicht ergeben. Unfälle durch Fahrzeuge, die auf nicht beleuchtete Autos unter abgeschalteten Laternen aufgefahren sind, gab es auch nicht".

Meerbusch schätzt die Einsparung durch die Nachtlichtabschaltung bislang auf 30 000 bis 50 000 Euro pro Jahr. Zurzeit wird ein Großteil der 8000 Stadt-Leuchten durch effizientere Modelle ersetzt. Allein 1500 in den Jahren 2011/12 für 2,4 Millionen Euro. Eine breite politische Mehrheit hält daran fest, auch die sparsamen Leuchten nachts zeitweise abzuschalten.

(RP)
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