Meerbusch Stadt spart Streusalz dank mildem Winter

Meerbusch · Auf dem Bauhof werden derzeit rund 200 Tonnen Salz gelagert. Es sind noch Bestände aus 2013

 In einem Silo auf dem Bauhof werden derzeit rund 200 Tonnen Streusalz gelagert. Die Mitarbeiter des Winterdienstes sind in Rufbereitschaft.

In einem Silo auf dem Bauhof werden derzeit rund 200 Tonnen Streusalz gelagert. Die Mitarbeiter des Winterdienstes sind in Rufbereitschaft.

Foto: UD

Der Meerbuscher Winterdienst hat in diesem Jahr nicht viel zu tun: Erst einmal hat es bislang geschneit, gestreut werden musste wegen glatter Straßen auch selten. Dementsprechend üppig sind die Streusalz-Bestände der Stadt. Und das freut vor allem die Stadtkasse: Schließlich muss sie in diesem Jahr kaum Geld ausgeben für die Räumung zugeschneiter Straßen und das Streuen bei Glätte.

"Wir haben in diesem Jahr dank des milden Winters viel Geld gespart. Das war im vergangenen Jahr auch so, wir lagern auf unserem Bauhof noch Streusalz, das wir bereits 2013 gekauft haben", sagt Stadtsprecher Michael Gorgs. Groß sei der Streusalz-Verbrauch in Meerbusch aber ohnehin nicht - aus ökologischen Gründen. "Wir streuen sehr genau dosiert, unsere Einsatzfahrzeuge haben ein spezielles Computersystem und streuen immer nur genau so viel Salz, wie wir es vorher mit dem Programm eingestellt haben. Schließlich ist zu viel Salz eine Belastung für die Umwelt", sagt Gorgs.

Sollte der Wintereinbruch dann aber trotzdem einmal ganz plötzlich kommen, ist die Stadt vorbereitet: "Außer unseren eigenen Beständen haben wir bei einem Lieferanten ein bestimmtes Kontingent an Streusalz reserviert", sagt Gorgs. Das sei die Konsequenz nach dem letzten plötzlichen Wintereinbruch 2011 gewesen: Damals kamen Kommunen kaum noch an Streusalz ran. Derzeit lagern etwa 200 Tonnen Salz auf dem Bauhof der Stadt, weitere 500 sind für den Ernstfall reserviert. Der Preis für eine Tonne Streusalz liegt bei etwa 66 Euro. Für den Ernstfall sind immer Mitarbeiter des Winterdienstes in Rufbereitschaft und können, sobald es schneit oder glatt wird, mit den Streufahrzeugen ausrücken.

Aber auch Privathaushalte sollten auf den Wintereinbruch vorbereitet sein: So sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, den Weg vor ihrem Haus ordentlich zu räumen. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee sowie Glätte müssen unverzüglich beseitigt werden. Entstehen Schnee und Glätte nach 20 Uhr, muss bis zum nächsten Morgen, 7 Uhr werktags und 9 Uhr an Feiertagen, geräumt werden. Das Streuen von Salz ist nicht erlaubt, stattdessen sollen Privatpersonen zum Beispiel Sand verwenden. Passiert ein Unfall auf nicht gestreuten Wegen, haftet die zuständige Privatperson.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort