Meerbusch Stadt sucht ehrenamtliche Schöffen und Jugendschöffen

Meerbusch · Die Stadt Meerbusch nimmt ab sofort Bewerbungen zur nächsten Schöffenwahl für die Jahre 2019 bis 2023 entgegen. Der Stadtrat entscheidet dann, welche Bewerber in die Vorschlagsliste für die Schöffen in Strafsachen aufgenommen werden. Die Schöffen der Jugendgerichte werden vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Aus den Vorschlägen der Stadt wählt der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Neuss dann die Haupt- und Hilfsschöffen für das Schöffengericht Neuss, für die Strafkammern des Landgerichts sowie für das gemeinsame Schöffengericht beim Amtsgericht Düsseldorf und die Jugendgerichte aus.

Laut Gesetz müssen die Personen "bereit und geeignet" sein, das Ehrenamt eines Richters in Strafsachen zu übernehmen. "Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils", "geistige Beweglichkeit", aber auch - wegen des teils anstrengenden Sitzungsdienstes - "körperliche Eignung" sind Voraussetzungen. Für Jugendschöffen macht das Gesetz zusätzliche Eignungsvorgaben: Jugendschöffen sollen "erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren" sein, heißt es. Diese Befähigung können die Kandidaten durchaus auch bei der Erziehung eigener Kinder oder bei ehrenamtlicher Arbeit in der Jugendfürsorge erworben haben. Ein kurzer Hinweis darauf in der Bewerbung genügt.

In der Regel werden Schöffen zu etwa zwölf Sitzungstagen pro Geschäftsjahr herangezogen. Melden können sich alle Männer und Frauen aus Meerbusch, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt sind.

Ansprechpartnerin für Bewerber, die sich für das Schöffenamt interessieren, ist Beate Borkowski im Bereich Service Recht, Dorfstraße 20, 40667 Meerbusch unter der Telefonnummer 02132 916420.

Ansprechpartnerin für Bewerber als Jugendschöffen ist Angela Römmler-Graf im Bereich Soziale Hilfen und Jugend, Bommershöfer Weg 2-8, 40670 Meerbusch unter der Telefonnummer 02159 916472. Bewerbungen und Vorschläge sollten spätestens bis zum 30. April eingehen. Das für die Bewerbung erforderliche Formular gibt es auf der Homepage der Stadt (www.meerbusch.de ) oder bei den genannten Ansprechpartnerinnen in der Stadtverwaltung. Das Bewerbungsformular muss mit der Original-Unterschrift versehen sein. Weitere Informationen unter: www.schoeffen-nrw.de

(RP)
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