Meerbusch Verwaltung sieht keine Gefahr für Sonnenblumensonntag & Co.

Meerbusch · In Meerbusch gibt es vier Shopping-Sonntage. Nach einem Gerichtsurteil hat die Stadtverwaltung geprüft - und zeigt sich zuversichtlich.

 Die Organisatoren des Sonnenblumensonntags 2015: Robert Selders, Petra Schlieter-Gropp (Agentur), Heike Reiß, Andreas Galonska und Kerstin Dahmen (ISR).

Die Organisatoren des Sonnenblumensonntags 2015: Robert Selders, Petra Schlieter-Gropp (Agentur), Heike Reiß, Andreas Galonska und Kerstin Dahmen (ISR).

Foto: Dackweiler Ulli

Nach einem neuen Urteil zu verkaufsoffenen Sonntagen hat die Stadtverwaltung die Meerbuscher Shopping-Sonntage noch einmal unter die Lupe genommen. Wie die Verwaltung auf Anfrage erklärte, seien alle verkaufsoffenen Sonntage in Meerbusch an Traditionsveranstaltungen gebunden und stünden deshalb nicht zur Diskussion.

Zum Hintergrund: In einem Stadtteil von Velbert sollte aus Gründen eines Kinderfestes parallel ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Münster kippte den verkaufsoffenen Sonntag - bei solchen Shopping-Sonntagen müsse es einen echten Anlass geben, um vom Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen abzuweichen. In Meerbusch finden insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage statt, die sich wie folgt aufteilen: Im Stadtteil Osterath haben die Geschäfte im Mai zum Bauern- und Handwerkermarkt geöffnet, in Lank-Latum anlässlich des Ökomarktes im Juni, im Stadtteil Büderich anlässlich des Sonnenblumensonntages im September und im gesamten Stadtgebiet anlässlich der zeitgleich stattfindenden Nikolausmärkte im Dezember. "Da es sich bei diesen Veranstaltungen um Traditionsveranstaltungen handelt, die sich seit vielen Jahren großer Beliebtheit in der Bevölkerung erfreuen und zahlreiche Besucher anlocken, bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Begründetheit der verkaufsoffenen Sonntage", teilte die städtische Pressestelle mit. Der Vergleich mit vielen anderen Kommunen zeige auch, dass in Meerbusch mit insgesamt nur vier verkaufsoffenen Sonntagen im gesamten Stadtgebiet "seit jeher große Zurückhaltung an den Tag gelegt wurde", so die Verwaltung.

Im Falle des Kinderfestes im Velberter Stadtteil Neviges hatte die Gewerkschaft Verdi geklagt. Sie wollte damit gegen die ihrer Meinung nach häufig zu liberalen Öffnungszeiten vorgehen. Verdi-Bundessprecher Günter Isemeyer sagte im Anschluss an das Urteil: "Wir werden uns nun in vielen Kommunen anschauen, mit welchen Begründungen da verkaufsoffene Sonntage erlaubt wurden."

Laut Gesetz muss jeder der jährlich vier erlaubten Shopping-Sonntage in der City oder einem Ortsteil einen Anlass haben, etwa ein Fest oder eine Messe. Das Oberverwaltungsgericht legte nun fest, dass Städte einen Sonntag nur verkaufsoffen machen dürfen, wenn zum Anlass mehr Besucher erwartet werden als Menschen, die "allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen" kämen. Eine Öffnung sei unzulässig, wenn sie "gegenüber der anlassgebenden Veranstaltung nur untergeordnete Bedeutung" habe.

(sep)
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