Meerbusch WBM: "Nitratgrenzwerte werden eingehalten"

Meerbusch · Die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch (WBM) reagieren auf eine Anfrage der Fraktion "Aktive" im Meerbuscher Rat zur Güllebelastung. Rainer Scharl, Leiter der Technik bei den Wirtschaftsbetrieben, betont, dass in Meerbusch zu jeder Zeit der Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter unterschritten würde. "Für Meerbusch wird das Trinkwasser von den Kreiswerken Grevenbroich sowie dem Wasserwerk Willich bezogen und auch durch das WBM-eigene Wasserwerk in Meerbusch-Lank gefördert. Bei allen Wasserwerken wird Grundwasser seit über 20 Jahren aus dem Quartär mit Grundwasser aus dem Tertiär, das aus Tiefbrunnen gefördert wird, verschnitten", teilt Scharl mit.

Aktive-Ratsherr Christian Staudinger-Napp hatte bei der Stadtverwaltung um eine Stellungnahme zur Nitratbelastung gebeten, nachdem das Landesumweltamt unserer Redaktion mitgeteilt hatte, dass die Nitratwerte in den Böden in Meerbusch wie an vielen Stellen des Niederrheins durchgehend "schlecht" seien.

Für die Kontrolle der Gülle-Ausbringung ist laut Scharl die Landwirtschaftskammer NRW, im Falle von Meerbusch sei die Kreisstelle in Köln-Auweiler zuständig. Die lege fest, dass die Mengenausbringung organischer Dünger in einem landwirtschaftlichen Betrieb geregelt ist. Ebenso sei die Zeit der Ausbringung geregelt: Es gelten Sperrfristen ab November bis Ende Januar, in denen nicht ausgebracht werden darf. Weitere Regel ist, dass auf unbestellten Flächen Gülle innerhalb vier Stunden unverzüglich einzuarbeiten sei. Auf Grünlandflächen wie auf bestellten Ackerflächen gelte dieser Grundsatz nicht, allerdings kämen hier verstärkt bodennahe Einarbeitungsverfahren und Schlitzverfahren zum Einsatz.

Den Verkehr und den Einsatz von Wirtschaftsdüngern regelt zudem die Verbringungsverordnung. Eine Meldepflicht gilt für die Verbringung importierter Gülle, nicht für im Betrieb anfallende Gülle. Die gesetzlichen Bestimmungen werden laut Landwirtschaftskammer NRW "stichprobenartig kontrolliert", jeder landwirtschaftliche Betrieb sei gehalten, jährlich eine Nährstoffbilanz zu erstellen, woraus hervorgeht, wie die im Betrieb anfallenden Nährstoffe eingesetzt und wie die angebauten Kulturen pflanzenbedarfsgerecht gedüngt werden.

(RP)
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