Meerbusch Wenn Schüler in den Osterferien jobben

Meerbusch · Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Jugendliche in der unterrichtsfreien Zeit arbeiten

Am Montag beginnen die Osterferien. Viele Schüler wollen die unterrichtsfreie Zeit dafür nutzen, sich in der Arbeitswelt umzuschauen. Karin Schliffke von der Agentur für Arbeit in Mönchengladbach, die auch für Meerbusch zuständig ist, hält das für eine gute Idee. "Mit einem Ferienjob oder einem Praktikum können Schüler zum einen ihr Taschengeld aufbessern und zum anderen wichtige Erfahrungen bei ihrer beruflichen Orientierung sammeln", sagt sie. Zudem hätten sie den ersten Kontakt zu einem Firmenchef, der vielleicht auch künftiger Arbeitgeber in Sachen Berufsausbildung sein könnte. Ein Ferienjob oder ein Praktikum "kann auf jeden Fall dabei helfen herauszufinden, welche Tätigkeiten Spaß machen und welche weniger".

Neben der Eintrittskarte in ein Unternehmen helfen solche Ferientätigkeiten auch, die gefragten sozialen Kompetenzen zu entwickeln und zu schulen: Pünktlich sein, sorgfältig arbeiten, Stress aushalten, etwas zu Ende bringen. "Jeder Ferienjob macht sich zudem gut im Lebenslauf einer Bewerbung", betont Schliffke. Damit stellten junge Leute unter Beweis, dass sie bereits über Praxiserfahrung verfügten sowie Eigeninitiative gezeigt haben.

Wer einen solchen Ferienjob oder einen Praktikumsplatz sucht, wird allerdings nicht über die Agentur für Arbeit fündig. "Unsere Aufgabe besteht ausschließlich darin, Arbeitslose in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln", betont Schliffke. Schülern rät sie, bei der Suche nach einer Tätigkeit Aushänge am Schwarzen Brett etwa im Supermarkt um die Ecke genau zu studieren.

Wertvolle Tipps kämen zudem häufig auch von Bekannten und Verwandten. Sie hörten auf ihrer Arbeitsstelle oft, wo noch Stellen frei sind. Ortsansässige Betriebe wiesen oft auch auf ihren Internetseiten auf freie Stellen hin. Gesucht werden kann im Netz auch mit Begriffen wie "Meerbusch Ferienjob Praktikum".

Schülern steht es ab dem vollendeten 15. Lebensjahr frei, sich eine Ferientätigkeit zu suchen. Wer noch früher jobben will, darf das ab dem 13. Lebensjahr - muss dafür aber die Einwilligung der Eltern vorweisen können. Dann dürfen Schüler an maximal zwei Stunden pro Tag in bestimmten Bereichen arbeiten. Das sind Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, Babysitten, Gartenarbeit oder Tierbetreuung. Länger als vier Wochen darf der Ferienjob nicht dauern, pro Woche ist eine Arbeitszeit von 35 bis 40 Stunden erlaubt.

Auch Christian Henke von der Handwerkskammer Düsseldorf empfiehlt Schülern, einen Teil der Ferien für einen Ferienjob oder ein Praktikum zu nutzen. "Eine bessere Form von beruflicher Orientierung gibt es gar nicht", betont er. Nach allen Erfahrungen hätten junge Leute oft nur vage Vorstellungen davon, was genau in dem ein oder anderen Beruf gemacht wird. Insofern könne eine Tätigkeit in den Ferien zur Orientierung beitragen.

Henke rät Schülern auch, einfach bei einem Betrieb der Wahl vorbeizugehen und nach Möglichkeiten für einen Ferienjob oder Praktikum zu fragen. "So kann es eventuell auch noch kurzfristig klappen."

(RP)
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