Meerbusch Windpocken: Transferverbot für Notunterkunft

Meerbusch · Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss hat für die Flüchtlingsnotunterkunft in Strümp ein so genanntes Transferverbot ausgesprochen. Das geht aus einer Vorlage für die nächste Sitzung des Sozialausschusses am 26. November hervor.

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Foto: dapd, dapd

"Die betroffenen Personen wurden extern isoliert, behandelt und können sich zwischenzeitlich nach erneuter ärztlicher Begutachtung wieder in der Einrichtung aufhalten", schreibt Meerbuschs Erster Beigeordneter, Frank Maatz, in der Vorlage.

In den beiden Turnhallen des städtischen Meerbusch-Gymnasiums hat die Stadt Meerbusch im Zuge der Amtshilfe für das Land NRW Mitte Oktober zwei Notunterkünfte für insgesamt maximal 398 Flüchtlinge eingerichtet. "Infolge des Transferstopps ist die Einrichtung aktuell nur mit rund 260 Personen belegt", erklärte Maatz.

Sämtliche Kosten, die der Stadt durch den Betrieb der Notunterkünfte entstehen, erstattet das Land. Ebenso verhält es sich mit einer Notunterkunft in der Turnhalle des Mataré-Gymnasiums in Büderich, wo bis zu 200 Flüchtlinge untergebracht sind. Die Belegung der Notunterkünfte wird auf den laufenden Zuweisungsschlüssel angerechnet, so dass aktuell nur im Einzelfall Zuweisungen von Flüchtlingen in städtische Unterkünfte erfolgen. Mit regulären Zuweisungen rechnet Maatz wieder ab Mitte Dezember.

(mrö)
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