Meerbusch Zum Gerichtstag kamen alle Laten

Die zu einem Fronhof gehörigen Bauern bildeten auch eine rechtliche Gemeinschaft. Zu den drei Gerichtstagen mussten alle diese "Laten" erscheinen. Im Falle des Langster Hofes waren die drei Termine die Sonntage nach Ostern, nach St. Johannes Geburt und nach dem Montag des Linner Geschworenengerichtes.

Der Villicus oder Meier musste dabei üblicherweise für die Verpflegung aufkommen. Ursprünglich war dieser auch Vorsitzender des Hof- oder Latengerichts. vor dem nicht nur sämtliche die einzelnen Hofstellen und die Gemeinschaft als Ganzes betreffenden Angelegenheiten verhandelt wurden, sondern auch Fälle der niederen Gerichtsbarkeit, sofern kein Außenstehender betroffen war. Irgendwann löste das Stift St. Quirinus aber die Villici als Vorsitzende des Hofgerichtes ab und bestellte einen studierten Juristen für diese Aufgaben. Diesem wurde zudem ein Schreiber zur Seite gestellt. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts war der Neusser Advokat Merten Heinrichs Vorsitzender des Gerichtes, Anfang des 18. Jahrhunderts wird Heinrich Bendt als Schreiber erwähnt. Ergänzt wurde das Gericht durch zwei oder drei von der Gemeinschaft gewählte "Hofleute" oder Geschworene, von denen ab 1542 mittlerweile etliche bekannt sind. Das Gericht auf dem Nauenhof bestand bis zum Einmarsch der französischen Revolutionstruppen im Oktober 1794 fort.

(RP)
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