Kreis Mettmann Auf der Suche nach dem verlorenen Erben

Kreis Mettmann · Das Nachlassgericht gehört zum Amtsgericht. Erben ermitteln und Testamente vollstrecken gehören zu den Aufgaben.

 Erben und Vererben ist eine komplizierte Sache. Die richtige Aufsetzung eines Testaments kann man mit Hilfe eines Rechtsanwalts in Angriff nehmen.

Erben und Vererben ist eine komplizierte Sache. Die richtige Aufsetzung eines Testaments kann man mit Hilfe eines Rechtsanwalts in Angriff nehmen.

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Natürlich kann das Testament auf einem Notizzettel verfasst und irgendwo hinterlegt werden. Wer aber etwas zu vererben hat und dem Begünstigten Theater und Lauferei ersparen will, verfasst seinen sogenannten letzten Willen akkurat und hinterlegt das Dokument beim Amtsgericht. "75 Euro kostet es, ein Testament im entsprechenden Zentralregister hinterlegen zu lassen, sagt Thomas Schweitzer, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Velbert.

Handhabt der Erblasser das nicht so, werden mitunter diese Dokumente erst zufällig und verspätet gefunden. So wurde bei einer Wohnungsauflösung 15 Jahre nach dem Tod des Betreffenden - seine Ehefrau blieb weiter in dem Domizil wohnen - das Testament gefunden. Eingeklemmt zwischen Buchseiten. "Es gibt die gesetzliche Verpflichtung, solche Fundstücke abzugeben." 100 Euro kostet die Eröffnung, das war früher teurer. Der entsprechende Erbschein kann bei Gericht beantragt werden. "Wer ihn hat, ist klar im Vorteil", das weist ihn nämlich als Erben aus. Zuvor wurde natürlich geprüft, ob man tatsächlich erbberechtigt ist. Auch das Hinzuziehen von Schriftsachverständigen oder medizinischen Gutachtern, die die Testierfähigkeit des Erblassers checken, sind keine Seltenheit.

Doch nicht immer bringt eine Erbschaft finanziellen Segen. Mitunter werden auch Schulden weitergegeben. Erben können ihre Haftung beschränken. Sie können die Erbschaft ausschlagen. Dazu müssen sie innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht ihren Verzicht erklären. Nimmt der Erbe die Erbschaft an und erfährt im Nachhinein, dass er auch Schulden geerbt hat, kann er die Annahme der Erbschaft immer noch anfechten. Werden dem Erben Schulden vermacht, kann er Maßnahmen ergreifen, um seine Haftung zu beschränken. Hierfür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor: die Nachlassverwaltung und das Nachlassinsolvenzverfahren.

Übersteigen die Schulden das Erbe? Dafür ermittelt ein Fachmann das verwertbare Vermögen. Sollte der Nachlass so hoch überschuldet sein, dass der Erbe zahlungsunfähig ist, kann eine Nachlassinsolvenz beantragt werden. Gläubiger bekommen dann oft nur einen Teil ihrer Schulden zurück. Sowohl Nachlassverwaltung als auch Nachlassinsolvenz setzen voraus, dass die Kosten des Verfahrens aus dem Nachlass gedeckt werden können. Und wenn es keinen Erben gibt? "Es gibt keinen herrenlosen Nachlass. In der Sekunde des Todes geht in unserer Rechtsordnung das Vermögen auf den Erben über", erklärt Schweitzer. Doch der muss gelegentlich erst ermittelt werden. Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter des Erben. Und sucht, bis er ihn findet.

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