Kreis Mettmann Bäder klagen: Bei Fachkräften wird gespart
Kreis Mettmann · Die Städte bevorzugen immer häufiger geringer bezahlte Rettungsschwimmer und bilden kaum noch aus.
Till Eckers, Leiter des Neanderbads in Erkrath, weiß, dass deutschlandweit ein hoher Bedarf besteht. Aber nicht nur Rettungsschwimmer werden gesucht, sondern auch viele Fachangestellte für Bäderbetriebe, wie er erläutert. Mit Blick auf das Neanderbad sagt Eckers: "Wir sind gut aufgestellt und haben keinen Personalmangel. Das liegt daran, dass die Stadtwerke den Betriebslohn zahlen, der deutlich höher ist als der Normalverdienst." Aus diesem Grund könne es sich das Bad auch leisten, neben den Fachangestellten noch einen Vollzeitrettungsschwimmer sowie 13 bis 15 Aushilfsrettungsschwimmer für jeweils 40 Stunden im Monat zu beschäftigen.
Die Mettmanner Schwimmbäder haben laut Thomas Lekies von der Stadtverwaltung festes Stammpersonal, suchen aber zur Unterstützung noch zwei Aushilfskräfte für die Freibadsaison. Gerd Höhndorf, Leiter der Wasserwelt in Wülfrath, meldet ebenfalls, dass ausreichend Rettungsschwimmer an Bord sind. Dass Rettungsschwimmer anstatt Fachangestellte für Bäderbetriebe beschäftigt werden, betrachtet er als Sparmaßnahmen der Städte: "Sie haben es sich einfach gemacht, billigere Rettungsschwimmer statt Fachpersonal einzustellen. Die Kommunen sparen, dabei sollten sie mehr ausbilden und besser bezahlen. Aktuell ist eine Fachkraft nämlich nicht mehr in der Lage, mit ihrem Gehalt eine Familie zu ernähren." Bedeutet dies, dass Rettungsschwimmer trotz geringen Gehalts heute noch wachsamer als früher sein müssen? Für Till Eckers steht es außer Frage, dass die Anforderungen gestiegen sind. Er berichtet, dass im Schnitt einmal pro Woche ein Rettungsschwimmer ins Wasser springen müsse. Oft handele es sich bei den Hilfebedürftigen um Kinder, die nicht schwimmen könnten. Im besten Falle müsse nur vorbeugend eingegriffen werden, um Schlimmeres zu verhindern, so der Leiter des Neanderbads. Manchmal müsse aber auch reanimiert werden, wie er berichtet.
Wenn ausreichend Personal am Ort ist, könnten Eltern ihre Kinder ganz unbesorgt allein ins Hallenbad oder ins Freibad gehen lassen. Till Eckers sieht das anders: "Eltern stehen in der Pflicht, ihr Kind mit dem Element Wasser vertraut zu machen. Erst ab dem Bronzeabzeichen können Kinder wirklich schwimmen." Um Rettungsschwimmer zu werden, müsse man bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Absolute Pflicht sind das Rettungsschwimmabzeichen Silber der DLRG sowie körperliche und geistige Fitness. Ein Alter von mindestens 18 Jahren sei ebenso Voraussetzung für den Bäderbetrieb.