Mettmann Barrierefreie Schulen kosten 1,8 Millionen Euro

Mettmann · Ein Umbau aller Gebäude wäre zu teuer, sagt die Stadt. Möglicherweise geht es nur nach Schulform.

Die Städte werden beim barrierefreien Umbau der Schulen (Stichwort Inklusion) allein gelassen. Rund 56.000 Euro Sachkosten gibt das Land jährlich für die Inklusion in Mettmann aus. Dieses Geld fließt aber in den Unterricht. Beim Umbau der Schulen beteiligt sich das Land überhaupt nicht an den Kosten.

Die Stadt Mettmann hat durch eine Fachfirma prüfen lassen, inwieweit die Mettmanner Schulen barrierefrei sind und was es kosten würde, sie den Erfordernissen für Schüler mit Handicap umzubauen. Das Gebäude der Anne-Frank-Hauptschule wurde nicht begutachtet, da die Schule im Jahre 2018 ausläuft. Der Kreis Mettmann übernimmt zum 1. August 2016 die Schulträgerschaft des "Förderzentrums-West". Er mietet hierzu die Erich-Kästner-Schule an. Die finanziellen Auswirkungen eines Umbaus müssten mit dem Kreis erörtert werden, sagt Fachbereichsleiterin Ute Piegeler.

Hier ein Überblick über die Umbaukosten laut Gutachten: Otfried-Preußler-Schule 113.500 Euro, Herrenhauser Straße 189.500 Euro, Am Neandertal 190.500 Euro, Astrid-Lindgren-Schule 251.500 Euro, Kath. Grundschule 209.000 Euro. Gesamt 954.000 Euro. Carl-Fuhlrott-Realschule 177.200 Euro, Konrad-Heresbach-Gymnasium 230.500 Euro, Heinrich-Heine-Gymnasium 308.500 Euro. Förderschule Erich-Kästner-Schule 221.000 Euro. Gesamtkosten für alle Mettmanner Schulen: 1.891.200 Euro. "Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass keine der neun begutachteten Schulen komplett barrierefrei zu nutzen ist", sagt Ute Piegeler. In Anbetracht der teils immens hohen Kosten sei allerdings zu prüfen, ob der Umbau sämtlicher städtischer Schulen anzustreben sei. Im Regelfall würden nur ein bis zwei Schüler von Klasse 1-12 ein in Teilen barrierefreies Umfeld benötigen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor: "Damit für jede Schulform eine barrierefreie Schule angeboten werden kann, wäre es zunächst erforderlich, jeweils eine Schule pro Schulform barrierefrei herzurichten." Es sei zu prüfen, ob der Komplettumbau eines Gebäudes benötigt wird oder ob der Umbau von Gebäudeteilen ausreichend sei. Die Entscheidung hierüber müsste mit den Schulen erfolgen, um dann dem Ausschuss einen Beschlussvorschlag vorzulegen.

(cz)
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