Mettmann Baumfällungen werden vom Landesbetrieb erläutert

Mettmann · Der Landesbetrieb Straßen hat die Bäume auf seinen Grundstücken entlang der Landstraße im Neandertal durch einen Sachverständigen untersuchen lassen. Auf dem Grundstück des Landesbetriebs müssen etwa 350 Bäume beseitigt werden. Akute Gefahrenbäume, die sich auf Privatgrundstücken befinden oder Bäume, die durch die Fällarbeiten zur akuten Gefahr werden können, werden vom Landesbetrieb gefällt. Das gilt jedoch nicht für Bäume auf Privatgrundstücken, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht akut gefährdet sind bzw.

die beim Umstürzen weder die Straße noch die Gleise der Regiobahn in Mitleidenschaft ziehen können. Beteiligt ist der Kreis Mettmann als Untere Landschaftsbehörde lediglich wegen des artenschutzrechtlichen Aspektes. Durch die Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörden wird sichergestellt, dass Verstöße gegen natur- und artenschutzrechtliche Vorschriften vermieden werden. Der Kreis hat weder ordnungsbehördliche Aufgaben, noch treffen ihn privatrechtliche Verkehrssicherungspflichten.

Der Kreis ist kein Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken. Der Landesbetrieb möchte Vertretern des Kreistages, des Beirates sowie Angehörigen des Runden Tisches Neandertal die Baumfällungen vor Ort näher erläutern.

(RP)
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