Kreis Mettmann Berater helfen im Richtwert-Dschungel

Kreis Mettmann · Ein Energieausweis muss seit Mai bei jeder Neuvermietung und bei jedem Hausverkauf vorliegen.

Eine wichtige Entscheidungshilfe für Mieter und Käufer eines Wohngebäudes ist der Energieausweis. Er gibt den gemessenen Jahresenergieverbrauch oder den rechnerischen Energiebedarf je Quadratmeter Nutzfläche an. Hauseigentümer sind seit dem 1. Mai verpflichtet, den Energieausweis unaufgefordert dem zukünftigen Mieter oder Käufer bei der Besichtigung vorzulegen.

"Bei jeder Neuvermietung oder Verkauf ist eine Kopie des Ausweises auszuhändigen", sagt Susanne Berger, Energieberaterin der Verbraucherzentrale in Ratingen. Aber auch bei Immobilienanzeigen in Zeitungen und Aushängen muss bereits Auskunft über den Endenergiebedarf gegeben werden. "Je niedriger die Endenergiekennzahl ist, umso besser ist die Energieeffizienzklasse. Diese geht von H bis A+." Die Pflicht, den Energieausweis vorzulegen, gilt dabei für alle Wohngebäude mit Ausnahme von Häusern, die unter Denkmalschutz stehen.

Mit der Endenergiekennzahl aus dem Energieausweis soll der Mieter oder Käufer erste Hinweise auf die zu erwartenden Heizkosten bekommen. Aber, wenn ein Haus den Energiekennwert 99 kWh/(m²a) hat: Ist das dann gut oder schlecht? Fragen wie diese stellen sich seit Mai vermehrt Verbrauchern beim Lesen von Immobilienanzeigen. Seitdem muss darin der Kennwert aus dem Energieausweis eines Gebäudes stehen, der erste Hinweise auf die Heizkosten gibt. In rund vierzig Prozent fehlt er noch, wie die Verbraucherzentrale NRW jetzt festgestellt hat. 1700 Angebote aus Ratingen und 46 weiteren Städten hat die Verbraucherzentrale in ihrem aktuellen Marktcheck untersucht.

Doch auch da, wo der Kennwert vorhanden ist, ist er noch nicht selbsterklärend. Hilfestellung bei der gar nicht so einfachen Deutung gibt die Verbraucherzentrale NRW mit ihrer aktuellen Aktion "Energieausweise richtig verstehen". Dazu bietet sie Beratung und praktisches Infomaterial für den Immobilienvergleich an: Energiekennwerte aus Bedarfsausweisen können zum Beispiel mithilfe eines Flyers mit praktischer Rechenscheibe verglichen werden, die auch mit einbezieht, ob mit Gas, Öl, Pellets oder anderen Energieträgern geheizt wird. Hiermit können Euro-Beträge ermittelt werden, um die Häuser miteinander zu vergleichen.

Die Ergebnisse solcher Rechnungen sind aber immer nur Richtwerte für den Vergleich, betont Berger. "Die tatsächlichen Kosten hängen ganz wesentlich vom persönlichen Heizverhalten ab, von den Energiepreisen. Und natürlich vom Wetter." "Ob ein Energiebedarf von 99 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr gut ist oder schlecht, lässt sich nicht pauschal beantworten", sagt Energieberaterin Susanne Berger. "Es kommt zunächst einmal darauf an, um welche Art von Haus es geht." Typische Neubauten mit moderner Heizung und guter Dämmung liegen aktuell etwa bei 50 und darunter.

Viele Altbauten rangieren dagegen im dreistelligen Bereich und können einen so niedrigen Wert wie 99 ohne umfangreiche Sanierungsmaßnahmen gar nicht erreichen. Entsprechendes gilt für die Effizienzklassen A+ bis H. "Ein Neubau findet sich in der Regel in Klasse A oder B wieder. Aber für einen betagten Altbau kann Klasse C, in die ein Kennwert von 99 fällt, durchaus gut sein", sagt Berger. Welche Bedeutung die 99 hat, hängt auch davon ab, in welcher Art von Ausweis sie steht: einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. "Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger und bringt besser vergleichbare Werte hervor, weil er auf objektiven Gebäudedaten beruht", erklärt Berger.

Der Verbrauchsausweis auf Basis von Heizkostenabrechnungen verrate hingegen mehr über das Verhalten der Bewohner. "Haben bisherige Mieter zum Beispiel sehr wenig geheizt, ist der Wert in einem Verbrauchsausweis möglicherweise niedrig, also gut, obwohl die Heizung alt ist und Dämmung fehlt". Welche Art von Ausweis zugrunde liegt, muss in Immobilienanzeigen stehen.

(RP)
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