Mettmann/Düsseldorf Betriebsratsvorsitzender bleibt bei Georg Fischer

Mettmann/Düsseldorf · Die Erleichterung im Gerichtssaal war groß, als der vorsitzende Richter das Urteil verkündete. Denn der gekündigte Betriebsratsvorsitzende beim Automobilzulieferer Georg Fischer bleibt weiterhin im Amt und somit auch im Unternehmen, das entschied das Düsseldorfer Arbeitsgericht in der Hauptverhandlung am Donnerstag.

 Vor dem Gericht solidarisierten sich Gewerkschafter mit dem gekündigten Betriebsratsvorsitzenden von GF.

Vor dem Gericht solidarisierten sich Gewerkschafter mit dem gekündigten Betriebsratsvorsitzenden von GF.

Foto: David Young

Das Unternehmen hatte dem Betriebsratsvorsitzenden im Herbst letzten Jahres gekündigt, weil dieser unerlaubt einen zweitägigen Urlaub angetreten hatte.

Der Betriebsrat hatte die Kündigung zunächst blockiert, woraufhin Georg Fischer versuchte die Kündigung gerichtlich durchzusetzen. In einer Vorverhandlung lehnte der Betriebsratsvorsitzende eine Abfindung in Höhe von 150.000 Euro ab. Der Richter entschied nun in erster Instanz, dass zwar eine Pflichtverletzung vorläge, diese aber in Abwägung nicht schwerwiegend genug sei, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Der Vorsitzende hielt dem Betriebsratsvorsitzenden in seiner Begründung zugute, dass er bereits seit 15 Jahren im Unternehmen tätig sei und bislang keine Abmahnungen gegen ihn vorlägen. Auch die Argumentation des Unternehmens, das der Betriebsratsvorsitzende für eine Blockade der Personalpolitik von Georg Fischer alleinig verantwortlich machte, wies der Richter zurück. Ferner sei für diese Entscheidungen der gesamte Betriebsrat verantwortlich.

Aufgrund des großen Interesses am Prozess, wurde die Verhandlung kurzfristig in einen größeren Saal verlegt. Begleitet wurde sie von vielen dutzend Gewerkschaftsmitgliedern, die vor Beginn der Sitzung, die wegen des großen Andrangs verspätet begann, vor dem Gerichtsgebäude gegen die Kündigung von des Betriebsratsvorsitzenden demonstrierten.

Vor Verkündung des Urteils versuchte der Richter mit Blick auf das Zerwürfnis zwischen Unternehmen und Betriebsrat erneut beide Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen und schlug ein Mediationsverfahren vor. Nach mehreren Beratungsunterbrechungen wurde dieser Vorschlag aber von beiden Parteien als nicht umsetzbar verworfen, da sie sich nicht auf gemeinsame Modalitäten einigen konnten.

In wie weit das Urteil Auswirkungen auf das Unternehmen hat, ist unklar. Der Anwalt von Georg Fischer monierte in der Verhandlung mehrfach, dass das Unternehmen wegen der Blockade von Personalentscheidungen zusehens kaum noch führbar sei. Auch der vorsitzende Richter legte dar, dass er es im Sinne der Belegschaft für das beste hielte, wenn die Konflikte im Unternehmen im Rahmen einer großen Mediation geklärt würden, anstatt diese einzeln vor Gericht auszufechten.

Allein im vergangenen Jahr habe sich das Gericht mehrere Male mit Personalentscheidungen im Unternehmen beschäftigt.

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