Mettmann Bildungspaket: kaum Anfragen

Düsseldorf · Mit einem neuen Gesetz sollen bedürftige Kinder gefördert werden. Für Sport, Musikschule, Mittagessen und Nachhilfestunden gibt es Zuschüsse. In Mettmann wurden bisher 50 Anträge eingereicht.

Während sich die Mitschüler auf die Klassenreise ins Oberbergische freuen, sucht Jan-Eric nach Ausreden, warum er nicht mitfahren kann. Leni braucht Nachhilfe, um nicht sitzenzubleiben. Doch ihre Eltern winken ab. Die Gründe: Beide Kinder kommen aus Familien mit geringem Einkommen. Es fehlt einfach das Geld. Dass Kinder wegen Armut ausgegrenzt werden, hat ab 29. März ein Ende. Zumindest auf dem Papier. Denn seit diesem Zeitpunkt gibt es das neue Bildungs- und Teilhabepaket, mit dem Ministerin Von der Leyen armen Kindern bessere Chancen einräumen will. In Mettmann gibt es knapp 2000 Berechtigte. Doch nur knapp 50 haben bisher Anträge gestellt.

Wer darf Leistungen aus dem Bildungspaket beanspruchen? Anspruch haben Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (SGB XII), Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren.

Was wird gefördert? Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbeihilfe, Pauschalen für Schulmaterialien ab dem Schuljahr 2011/2012, Schülerbeförderung in Einzelfällen, Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung, Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen und Kindergärten, Mitgliedsbeiträge zum Beispiel in Sportvereinen und Musikschulen bis maximal zehn Euro monatlich. Die rückwirkende Bewilligung ist ab Januar 2011 möglich.

Wie werden die Leistungen ausgezahlt? Eltern erhalten bis auf Geld für den Schulbedarf kein Bargeld. Das Arbeitsamt oder das Sozialamt überweisen sofort an den Empfänger.

Welche Probleme und welche Mehrarbeit kommen auf die Gemeinden zu?

Bisher keine. Es ist noch kein Geld ausgezahlt worden. Allerdings ist bei den berechtigten Wohngeldempfängern bisher auch noch nicht geregelt, wer die Anträge bearbeitet. Bisher sind knapp 20 Anträge eingereicht worden.

Wieso ist das Interesse so gering?

Das Gesetz ist noch sehr neu. Außerdem besteht kaum ein Bedarf, zum Beispiel Schulmittagessen subventionieren zu lassen, weil zurzeit noch andere Förderprogramme greifen.

Wo werden die Anträge gestellt? Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle gestellt. Wer Kinderzuschläge bekommt, wendet sich an die Familienkasse. Auch Jobcenter und Sozialamt nehmen die Anträge entgegen.

Bis wann müssen die Anträge gestellt sein? Der Kreisverwaltung Mettmann weist darauf hin, dass die Anträge für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März bis zum 30. April gestellt werden müssen. Für Wohngeld und Kinderzuschlags-Empfänger gilt die Frist bis 31. Mai. Die Anträge können formlos gestellt werden.

Nutzt das Bildungspaket der Stadt?

Es wird sich zeigen, ob Musikschulen und Sportvereine davon profitieren.

Auskunft gab Birgit Jommersbach, Abteilungsleiterin des Kreis-Sozialamtes.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort