Kreis Mettmann Briefwähler sollten sich sputen

Kreis Mettmann · Wer noch keine Benachrichtigung erhalten hat, muss sich bis Freitag melden.

Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2017 sind versandt. "Briefwahl in Städten und Gemeinden ist ab sofort möglich", erklärt Wolfgang Schellen, Landeswahlleiter in Nordrhein-Westfalen. Empfänger sind alle, die wahlberechtigt sind und bis zum Stichtag in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

In dieser Woche halten die Wahlämter der Kommunen die Wählerverzeichnisse für die Bürger während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. "Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens Freitag, 8. September, mit seiner Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Dann kann noch rechtzeitig eine Überprüfung erfolgen", erklärt Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. "Wer per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, kann die erforderlichen Unterlagen auf Antrag jetzt erhalten."

Der die Briefwahl einschließende Wahlscheinantrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich beim Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können mit Vollmacht auch für einen Dritten beantragt werden. Wahlschein-/ Briefwahlanträge können im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Wer den Antrag persönlich im Wahlamt stellen will, muss Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch werden die Unterlagen den Antragstellern im Wahlamt unmittelbar ausgehändigt. "Es ist praktisch, dass in diesem Fall sofort an Ort und Stelle die Briefwahl ausgeübt werden kann", heißt es.

(RP)
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