Kreis Mettmann CO-Pipeline: Alle warten auf Karlsruhe

Kreis Mettmann · Vor fast einem Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Münster das Rohrleitungsgesetz beanstandet. Das Bundesverfassungsgericht hat das Wort.

 Erwin Schumacher (l.) hat den stählernen Knoten in der Monheimer Innenstadt als Mahnmal gegen die CO-Pipeline geschaffen. Das Bild zeigt ihn mit Pipeline-Gegnern wie Dr. Gottfried Arnold und Dieter Donner.

Erwin Schumacher (l.) hat den stählernen Knoten in der Monheimer Innenstadt als Mahnmal gegen die CO-Pipeline geschaffen. Das Bild zeigt ihn mit Pipeline-Gegnern wie Dr. Gottfried Arnold und Dieter Donner.

Foto: rm-

Es ist ruhig geworden um die umstrittene Kohlenmonoxid-Leitung seit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vor knapp einem Jahr. Über eine Länge von 67 Kilometer hat der Bayer-Konzern diese Röhre im Boden verlegt, um darin das im Dormagener Werk hergestellte Kohlenmonoxid (CO) nach Krefeld-Uerdingen zu befördern; doch, ob das je der Fall sein wird, ist ungewiss. Nach der Rheinunterquerung verläuft die CO-Pipeline durch Monheim, Langenfeld und andere Städte im Kreis Mettmann. Der breite Widerstand von Bürgern, Kommunalpolitikern und Stadtoffiziellen hat die Inbetriebnahme bislang verhindert. Alles wartet nun auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Dorthin hatte das OVG im August 2014 das Verfahren zum abschließenden Urteil verwiesen, was die "Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiative" als wichtigen Teilerfolg feierte. Denn die Richter in Münster hatten das sogenannte Rohrleitungsgesetz als verfassungswidrig bezeichnet, auf dessen Basis einst Grundstücke von Anwohnern enteignet worden waren, darunter Flächen des vor wenigen Monaten gestorbenen Monheimer Landwirts Heinz-Josef Muhr. Nun müssen die Karlsruher Richter abschließend darüber entscheiden, ob die Enteignungen mit Artikel 14 des Grundgesetzes (Schutz des Eigentums) zu vereinbaren sind. "Wir haben aus Karlsruhe bislang noch nichts gehört", sagt der Düsseldorfer Anwalt Dr. Jochen Heide, der mit der auf den Namen von Witwe Helga Muhr laufenden Klage betraut ist.

Er geht nach eigenen Worten davon aus, dass "in Anbetracht einer üblichen Verfahrensdauer von zwei bis fünf Jahren frühestens im Herbst 2016, eher später" mit einem Urteil zu rechnen sein werde. Heide sieht mit der Ausgliederung der Bayer-Tochter Material Science aus dem Leverkusener Konzern auch die bereits vom OVG angezweifelte Argumentation eines öffentlichen Interesses weiter geschwächt. Auch Bayer hat laut Pressesprecher Jochen Klüner noch nichts aus Karlsruhe gehört. "Still ruht der See. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und die Leitung weitgehend fertiggestellt, sehen unser Sicherheitskonzept durch das OVG bestätigt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden."

Auch während dieser Wartephase bleiben die heimischen Pipeline-Gegner am Ball. So wies deren Sprecher Dieter Donner jetzt auf einem Unfall in Bottrop hin, wo durch ein Leck in einer Kokereigas-Pipeline zwei Polizisten mit Verdacht auf Gasvergiftung in einer Klinik behandelt werden mussten.

(RP)
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