Kommentar Diese Regelung ist realitätsfern

Die neue Verordnung geht an der Wirklichkeit vorbei. Natürlich muss die neue Sperrzeit auch für die anderen Lokale in der Oberstadt gelten. Es kann kein "Markt-Sondergesetz" geben. Die Menschen wollen sich im Sommer länger draußen aufhalten. Und wer die Oberstadt als touristischen Anziehungspunkt besser vermarkten will, der muss den Mut haben, die Außengastronomie länger zu öffnen.

Also: Die neue Regelung muss angepasst und ausgedehnt werden. Zweitens: Wenn die Fußgängerzone plus Jubi aufgehübscht sind, werden vermehrt Menschen in der "Unterstadt" die Lokale mit Außengastronomie aufsuchen. Dann wird man darüber nachdenken müssen - besonders an Wochenenden - die Öffnungszeiten nach Bedarf zu verlängern. Denn: Was nutzt eine schöne Innenstadt, wenn sie abends menschenleer ist? cz

(RP)
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