Fall im Kreis Mettmann Ekel-Bäckerei will nun sauber arbeiten

Mettmann · Vor zwei Jahren machte eine Bäckerei aus dem Kreis Mettmann bundesweit Schlagzeilen. Der Kreis droht mit der sofortigen Schließung, wenn die Hygienevorschriften nicht eingehalten werden. Dazu gab es hohe Bußgelder.

Ekel-Funde der Lebensmittelkontrolleure
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Ekel-Funde der Lebensmittelkontrolleure

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Foto: Kreis Mettmann

Als die Lebensmittelkontrolleure des Kreises Mettmann vor zwei Jahren hinter die Kulissen einer Großbäckerei im Kreis Mettmann schauten, war die Mängelliste lang. Kaputte Fliesen, Dreck an den Produktionsstätten für Brot, Kuchen und Teilchen sowie dreckige sanitäre Anlagen. Dazu kamen Mäusekot und "sonstiger Schädlingsbefall". Die Backstube war mit Staub und Gespinsten verschmutzt. Der Bodenbereich des Gärschranks war massiv klebrig verdreckt. Der Fall hatte vor zwei Jahren für Aufsehen gesorgt.

 In der Ekelbäckerei fanden Kontrolleure des Amts für Verbraucherschutz weggeworfene Lebensmittel und Essensreste.

In der Ekelbäckerei fanden Kontrolleure des Amts für Verbraucherschutz weggeworfene Lebensmittel und Essensreste.

Foto: Kreis MEttmann

Nach einem Bericht unserer Redaktion berichteten bundesweit Medien über die hygienischen Zustände in dem Betrieb, der namentlich nicht erwähnt wurde. Sogar der Staatssekretär des Landes NRW schaltete sich in den Fall ein. Die Kontrolleure des Kreises Mettmann haben sich daraufhin weiter sehr intensiv mit dem Betrieb beschäftigt und dabei die komplette Bandbreite aller möglichen Sanktionen ausgenutzt. Die Produktions- und Qualitätsstandards für einen Bäckereibetrieb wurden im vergangenen Jahr mithilfe einer Ordnungsverfügung verbindlich festgeschrieben. Für den Fall, dass auch nur einzelne dieser Anordnungen missachtet werden, droht der Bäckerei die sofortige Stilllegung.

"Wir können durch die Anwendung von unmittelbarem Zwang den Betrieb durch Versiegelung und Verplombung der Geschäftsräume sowie von Produktionsmaschinen stilllegen", sagt Amtsleiterin Dorothea Stangier. Darüber hinaus wird der Betrieb so oft kontrolliert, wie es rechtlich zulässig ist, kündigte der Kreis an. Mit diesen Maßnahmen hat der Kreis offenbar Erfolg. In dem Betrieb sei nun die Einsicht eingekehrt, dass jede Missachtung von rechtlichen Vorgaben harte Konsequenzen zur Folge hat.

Doch das war noch nicht alles: Um der Betriebs- und Geschäftsleitung klar zu machen, dass die haarsträubenden Hygienemängel auch persönliche Folgen haben, wurden gegen mehrere Personen saftige Bußgeldbescheide erlassen. Pro Bußgeldbescheid gegen Mitglieder der Geschäftsführung geht es um Summen im "hohen vier- oder fünfstelligen Bereich", berichtet das Amt für Verbraucherschutz. Wer in so einem Dreck Brötchen und Kuchen herstellt, sollte den Gewinn nicht ganz für sich behalten dürfen.

Die Mitarbeiter des Kreises Mettmann sind mehrfach von Bürgern aufgefordert worden, den Namen des Betriebes zu nennen. Das Amt für Verbraucherschutz legt jedoch Wert darauf, einen Bericht über seine Tätigkeit abzuliefern und nicht Betriebe an den Pranger zu stellen. Jeder Betrieb hat darüber hinaus die Chance, entdeckte Mängel kurzfristig abzustellen, die Mitarbeiter zu schulen oder die Räume zu renovieren.

(RP)
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