Mettmann Ex-Mitarbeiter der Stadt Hilden ist schuldig

Mettmann · Zu dreieinhalb Jahren Gefängnis hat das Landgericht Düsseldorf am Dienstag einen Ex-Mitarbeiter des Hildener Ordnungsamts verurteilt. Der 58-Jährige hatte zu Prozessbeginn Anfang Oktober unter Tränen gestanden, Gastwirte und Spielhallenbetreiber als Amtsperson über Jahre hinweg "abgezockt" zu haben, indem er frei erfundene Gebühren erhob und kassiert oder überhöhte Gebühren nicht oder nur teilweise an die Stadtkasse abgeführt hat. B. konnte mehr als fünf Jahre lang, von 2009 bis 2014 betrügen, veruntreuen und sich bestechen lassen, ohne dass das auffiel. Erst im Juli 2014 flog er auf. 23 Jahre war er bei der Stadtverwaltung Hilden beschäftigt. Die kündigt ihm 33 (!) Mal und brauchte rund zehn Monate, um B. zu entlassen. Ursprünglich war die Anklage von einem Gesamtschaden von rund einer Million Euro ausgegangen, davon allein rund 80.000 Euro bei der Stadt Hilden. Abgeurteilt wurden nun lediglich noch Taten mit einem Gesamtschaden von rund 600.000 Euro. Sein Verteidiger hatte der Stadt "totales Versagen" und ein erhebliches Mitverschulden angelastet, weil der Angeklagte offenbar über viele Jahre hinweg völlig unkontrolliert habe schalten und walten können. Die Richter haben zugunsten des 58-Jährigen jetzt anerkannt, dass er im Tatzeitraum spielsüchtig gewesen sei, nach eigenen Angaben auch im Dienst täglich "zwei bis drei Stunden" via Computer gespielt habe. Zu seinen Lasten wertete die Strafkammer allerdings die lange Tatzeit und auch den hohen Schadensbetrag.

Laut Geständnis hatte der 58-Jährige künftigen Spielhallenbetreibern nicht nur vorgegaukelt, er könne gegen hohe Gebühren eine Konzession für sie beschaffen, sondern hatte ihnen auch noch weisgemacht, sie könnten bei ihm zum Schnäppchenpreis gebrauchte Spielgeräte kaufen, die behördlich in anderen Spielstätten beschlagnahmt worden seien. Nichts davon stimmte allerdings.

Der Mann verlor nach seiner Enttarnung den lukrativen Job beim Ordnungsamt und müht sich nun, auch durch den Verkauf seines Hauses genug Geld für eine Schadensrückzahlung zusammen zu bekommen. Weitere Anklagen im Zusammenhang mit dieser Ordnungsamts-Affäre hat es nach Auskunft der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft nicht gegeben.

(wuk)
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